12. (3. öffentl.) Versammlung des V. Vereinsjahres.
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„mit Hintansetzung ihres eigenen Geniesses“ nicht beteiligt. „In allen Städten, ja in allen Gassen, wo nicht in allen Häusern, bald Alte, bald •Junge, bald Grosse, bald Kleine“ gaben sich für den heiligen Christ aus. Schüler, Knechte, Mägde, Lehrjungen, alle liebten diesen Spass. Sie gingen „bey der finstern Abendzeit herumb“ und machten einen Höllenlärm. „Was müssen sie [die Juden] gedencken von unserm Messia, wenn sie unsern heiligen Christ sehen und hören daher kommen, in Begleitung vieler Jungen und Mägde, mit Spiessen und mit Stangen, mit vielen Schellen, mit grossem Geschrey und Klatzschen der Peitsche?“
Dergleichen Traktätchen und Predigten haben auf die Dauer nicht gewirkt. Denn am 17. Dezember 163(5 sah sich der Grosse Kurfürst gemässigt, in einem Edikt von Cölln an der Spree die Weihnachtspossen „beim sogenannten heiligen Christ“ mit folgender Verordnung zu verbieten :
„Unsern Gruss zuvor, Ehrwürdige, Ehrenfeste, Wohlgelahrte, Weise gute Gönner und Freunde etc. Nachdem viele Prediger und andere vielfältig geklaget, dass gegen die Weihnachts-Feste mit dem sogenannten heiligen Christumgehen viel sehr ärgerliche Dinge Vorkommen, sogar Coinödien und Possenspiele dabey gemachet und getrieben werden, Se. Churfl. Durclil. unser gnädigster Herr, aber solche Aergerniss durchaus abgeschafft wissen wollen; als befehlen Namens Deroselben Wir Euch solche Aergerniss gäntzlich abzuschaffen, und darüber ernstlich zu halten. Es geschieht daran Sr. Chf. Durchl. Wille und wir seynd Euch mit Freundschaft gewogen.“
Der Unfug dauerte fort, weshalb König Friedrich I. von Preussen nachstehende Verordnung in Cölln a. d. Spree am 18. Dezember 1711 erliess:
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„Von Gottes Gnaden, Friedrich, König in Preussen pp. Unsern pp Weil mit denen Lichter-Cronen auf dem Christabend viel Gaukelei, Kinderspiel und Tumult getrieben wird, als befehlen wir Euch hiermit nicht allein solche Christ- und Lichterkronen*) gäntzlich abzuschaffen, sondern auch die Christmetten nicht des Abends, sondern des Nachmittags um 3 Uhr zu halten. Daran geschieht unser Wille, Und seynd Euch mit Gnaden gewogen.“
Um dem Unfug auf der Strasse auch nicht ferner durch die Christmetten Vorschub leisten zu lassen, verordnet endlich König Friedrich Wilhelm I., der gestrenge Vater Friedrichs des Grossen, am Tage vor dem Christabend 1739 zu Berlin in einem Edikt „wegen der Christabend- Ahlefanzereien“ den Tag vor Weihnachten die sämmtlichen Kirchen des
*) Man trug sie brennend auf Stöcken durch die Strassen, teils einzeln, teils im Zuge, welcher den kläglichen Ueberrest der alten Weihnachtsmysterien und Weihnachtsumzüge bildete.