Heft 
(1896) 5
Seite
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12. (3. öffentl.) Versammlung des V. Vereinsjahres.

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Direktoren Kandelhardt und Klipfel, Vorgelegen, und danach bin ich im Stande, die Entstehungsgeschichte authentisch wiedergeben zu können.

Die Anregung zu der Ausprägung dieser Thaler ist vom hoch­seligen König Wilhelm I. selbst ausgegangen. Das ergiebt sich aus folgendem Schreiben des Ministers.

Den Herren

Münzdirektoren Kandelhardt und Klipfel

Hochwohlgeboren

vorzulegen.

Des Königs Majestät beabsichtigen eine Anzahl Thalerstücke mit dem Bildnisse Sr. Majestät des Hochseligen Königs und der Jahrzahl 1861 gleichsam als Sterbethaler prägen zu lassen.

Ich bitte um gefällige Beantwortung

1. Ob und welche Bedenken einer solchen Ausprägung entgegen­stehen?

2. Wie hoch die Summe etwa festzustellen sein möchte?

3. Ob in dieser oder jener Beziehung dabei noch etwas Besonderes zu bestimmen sein würde?

Berlin, den 8. Februar 1861.

v. Patow.

Diese Anregung hatte sich keineswegs der Sympathien des königl. Münzdirektoriums zu erfreuen, des längeren macht es in dem folgenden Antwortschreiben seine abweichenden Ansichten und Bedenken dagegen geltend.

Berlin, den 8. Februar 1861.

An den Königl. Staats- und Finanzminister, Ritter hoher Orden pp.

Herrn Freiherrn v. Patow, Excellenz.

Euer Excellenz hohen Befehls vom heutigen Tage zufolge ver­fehlen wir nicht, über die Ausprägung von Einvereinsthalerstücken mit dem Bilde des hochseligen Königs Majestät und der Jahr­zahl 1861, die als Sterbethaler gelten sollen, ehrerbietigst vorzu­stellen, dass

1. die Ausprägung von Einvereinsthalerstücken mit der Jahrzahl 1861 und dem seit 1857 auf den Einthalern vorkommenden Bilde König Friedrich Wilhelms Majestät zwar sofort erfolgen kann, da die Stempel zum Beginn der Ausprägung am 2. Januar 1861 bereit gehalten worden, als vor Eintritt dieses ersten Arbeitstages des neuen Jahres des hochseligen Königs Majestät bereits vollendet hatten und diese Stempel noch vorhanden sind, es jedoch unter solchen Verhältnissen nicht mehr passend und folgerichtig er­schienen ist, Gepräge mit der Jahrzahl 1861 und des hoch­seligen Königs Bildniss ausgehen zu lassen.

2. Solche Ein-Vereinsthalerstücke nicht als Sterbethaler zu betrachten