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12. (8. öffentl.) Versammlrmg des V. Vereinsjahre*.
sind, auch vom Publikum nicht werden betrachtet werden, weil sie keine Beziehung auf den Tod des hochseligen Königs Majestät im Gepräge zeigen.
3. Es überhaupt nicht im prenssischen Königshause vorgekommen ist, dass eine Sterbethalerausmünzung nach dem Tode des Monarchen angeordnet worden, die im Todesjahre König Friedrichs II. 1786 in der neuen Münze zu Berlin geprägten Einthalerstücke nur dadurch vom Publikum als Sterbethaler betrachtet worden sind, weil zufällig aus der Jahrzahl und dem darin zwischen Punkten stehenden Münzzeichen A der Todestag „17. August 86“ gelesen werden konnte.
4. Die Summe der mit der Jahrzahl 1861 und des hochseligen Königs Bildniss zu prägenden Einvereinsthaler ganz^ gleichgültig, jedoch vorläufig auf 10 000 Stück festzusetzen, diese Summe aber auch nicht einmal erforderlich sein möchte, weil nach diesen gewöhnlichen Thalem keine grosse Nachfrage stattfinden und das Interesse dafür sich auf die Münzsammlungen beschränken dürfte, andernfalls aber nach Maassgabe der Nachfrage auf Befehl die keine besonderen Kosten erfordernde Ausprägung leicht fortgesetzt werden könnte.
5. Es, wenn die Ausprägung solcher Ein-Vereinsthaler befohlen werden sollte, angemessen scheinen dürfte, darüber amtlich etwas bekannt zu machen, um Täuschungen im Publikum, so wie überflüssigem Nachfragen vorzubeugen.
6. Dabei auch anzuordnen sein dürfte, jeder Regierungs-Haupt- Kasse einige Hundert Stücke zugehen zu lassen, um in den Provinzen Münzliebhaber damit versehen zu können.
Euer Excellenz wollen hieraus hochgeneigtest entnehmen, dass es kaum zu empfehlen sein dürfte, solche Einthalerstücke, die das Publikum jedenfalls als Sterbethaler nicht befriedigen, vielmehr nur das Verlangen nach eigentlichen Sterbethalern, deren Gepräge auf den Tod Sr. hochseligen Majestät Bezug hat, wieder aufregen werden, jetzt noch ausprägen zu lassen. Sollten jedoch des Königs Majestät zu befehlen geruhen, dass das Verlangen des Publikums, ein Münzstück zum Andenken an des hochseligen Königs Majestät zu besitzen, gestillt werde, so erlauben wir uns ehrerbietigst zu bemerken, dass es nach dem Vorgänge anderer Fürstenhäuser alsdann angemessen sein dürfte, einen neuen wirklichen Sterbe- oder Geschiehts- Thaler mit dem Bildniss des hochseligen Königs Majestät und einen zu gravirenden bezüglichen Revers ausprägen zu lassen, dessen Kosten mit einigen Hundert Thalern zu bestreiten sein würde.
Die Münz-Direktion
Kandelhardt. Klipfel.