Heft 
(1896) 5
Seite
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12. (3. öffentl.) Versammlung des V. Vereinsjahres.

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Dies langathmige Schriftstück mit allerhand Bedenken hat indessen die Prägung der Sterbethaler nicht aufhalten können: des Königs Befehl ordnet die Herstellung der Thaler an und der Minister verfügt deshalb:

Des Königs Majestät haben mittelst eigenhändigen Marginal- Befehls vom gestrigen Tage zu bestimmen geruhet, dass einige Tausend Vereinsthaler ganz so wie die im Jahre 1860 mit dem Bilde Sr. Majestät des hochseligen Königs geprägten Thaler, nur mit der Veränderung der Jahreszahl 1860 in 1861 ausgemünzt werden sollen.

Die Königl. Münzdirektion wolle daher ungesäumt solche Thaler vorläufig 3000 Stück ausprägen lassen, bis auf weitere Bestimmung aber zurückbehalten und mir nur 50 oder 100 Stück zustellen, damit ich weitere Allerhöchste Bestimmungen ein­holen kann.

Es wird zweckmässig sein, wenn die Kunde von dieser Aus­prägung vorläufig nicht in das Publikum gelangt.

Berlin, den 17ten Februar 1861.

v. Patow.

An

die Königl. Münzdirektion.

Hierauf ist die Münze sofort in Thätigkeit gesetzt worden und die Direktion überreicht dem Minister schon am nächsten Tage 100 Stück solcher Thaler mit folgendem Anschreiben.

Berlin, den 18. Februar 1861.

An

den Königl. Staats- und Finanzminister, Ritter hoher Orden pp.

Herrn Freiherrn von Patow, Excellenz.

Euer Excellenz überreichen wir in ganz gehorsamster Be­folgung des uns zugegangenen hohen Befehls vom gestrigen Tage in dem beikommenden Packet Einhundert Stück Ein-Vereinsthaler mit dem Bildniss des hochseligen Königs Majestät und der Jahr­zahl 1861 mit dem ehrerbietigsten Bemerken, dass noch 2900 Stück dieser Ein-Vereinsthaler heute geprägt und in Verwahrsam ge­nommen werden.

Die Münz-Direktion

Kandelhardt. Klipfel.

Unter dem Konzept dieses Schreibens finden sich noch folgende Vermerke:

Der Ersatz für die eingereichten 100 Stück Ein-Vereinsthaler ist heute eingegangen und dem königl. Münz-Betriebs-Comptoir übergeben, welches den Empfang hierunter gefl. bescheinigen wolle.

Kandelhardt 19. 2. 61.