Heft 
(1898) 7
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B. Seiffert, Das Dominikanerkloster in Strausberg.

untereinander verbunden: den Haupteingang bildete ein Portal, das in der Verlängerung des Nordflügels nach dem See zu angebaut war, mit seinen Zinnen das erste Stockwerk überragte und den direkten Eintritt in den Klosterhof gewährte.

Der vierte Flügel, an der Westseite nach dem See zu gelegen und in geringerer Höhe, auch abgesondert von den übrigen Flügeln auf- geführt, war unstreitig der älteste Teil des Ganzen, die curia des Markgrafen, in der sich auch wohl zuZeiten der niarkgräfliehe Voigt aufhielt, wenn er in Erledigung wichtiger Angelegenheiten mit dem Rate der Stadt zu verhandeln hatte. Diese curia oderSchloss, wie es Magister Angelus und andere nach ihm benennen, war auch Eigentum der Mönche. Die darüber ausgestellte älteste Urkunde vom 23. April 1299 lautet:

Nos Albertus, dei gracia Marchio Brandenburgensis, recognoscimus publice per presentes, quod curiam nostram in Struzberg apud fratres predicatores versus meridiem*) sitam, eisdem fratribus sive ordini pure dedimus propter deum, Ita videlicet, quod post mortem nostram et uxoris nostre dilectissime, ipsa curia cum edificiis attinentibus ad dictorum fratrum collegium libere pertinebit, ea gratia et libertate, quod nec ipsi fratres nec quibus ipsam curiam vendiderint, Burgensibus civitatis eiusdem in aliqua iustitia tenebuutur. Protestamur etiam presentibus, quod et pater (Otto III.) noster et frater (Johann I.) felicis recordationis eandem curiam eisdem fratribus ante nos dederant multis annis. Datum ibidem anno M°CC° nonagesimo nono, in die Georgii Martyris.**) Das Wich­tigste an dieser Urkunde ist, dass die Mönche der städtischen Gerichts­barkeit nicht unterworfen waren; der Schlusssatz, wonach schon vor vielen Jahren Otto III. und sein Bruder Johann I. den Mönchen die curia mit den angrenzenden Gebäuden (worunter doch nur die Kloster­gebäude verstanden werden können) geschenkt habe, macht wahrschein­lich, dass, nachdem das Kloster endlich fertig geworden war, nunmehr das ganze Grundstück nebst der curia dem Mönchskollegium verbrieft und verschrieben wurde, doch unter folgender Gegenleistung, die aus späteren Urkunden zur Genüge hervorgeht.

Die Markgrafen hatten bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts keine ständige Residenz, sondern reisten, wie es auch die alten deutschen Kaiser thaten, im Lande umher und nahmen bald hier, bald dort längeren oder kürzeren Aufenthalt. Weil nun die Bürgerhäuser jener alten Zeiten ziemlich dürftig oder wenigstens einfach und beengt gebaut waren, jedenfalls nicht die Bequemlichkeiten bieten konnten, die einem Fürsten

*) Genauer Südwesten.

**) Ried el I, 12 . Strausber g No. 1 nach Angelus S. 119, der fälschlich einen Albrecht IV. als Sohn Ottos V. die Urkunde ausstellen lässt. Vgl. unter Abschnitt IV.