B. Seiffert, Das Dominikanerkloster in Strausberg.
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gebühren, die Klöster dagegen meist geräumig und wohnlich eingerichtet waren, so haben die fürstlichen Stifter der Klöster, sobald dieselben an wichtigeren Verkehrsstrassen lagen, stets darauf Bedacht genommen, sieh in ihnen ein gelegentliches Absteigequartier, „Ablager“, zu sichern; das ist von mehreren Klöstern überliefert, das gilt auch vom Strausberger Kloster.
Die Bedingung also, unter welcher die Schenkung erfolgte, war einfach die, dass gewisse Räume, d. h. eben die curia, von der Benutzung der Mönche ausgeschlossen waren, vielmehr in steter Bereitschaft zur Aufnahme fürstlicher Gäste blieben; ausserdem hatte das Kloster auch die Bewirtung der Gäste auszurichten*). Sehr gross ist übrigens diese curia nicht gewesen, sie enthielt vielmehr nur je ein Herren- und Frauengemach für die „Herrschap“, die übrigen Räume dienten dem Hofstaat und „gesinde“ zur Unterkunft; ja von diesen wird auch nur ein Teil ausreichend Platz gefunden haben, denn in späteren .lahrhunderten musste meist „Ein Edler Rath“, wenn grosser Besuch angemeldet wurde, tliat- kräftig helfen und hatte oft alle Hände voll zu tliun, wie heutzutage die wohllöbliche Einquartierungs - Kommission, um allen Wünschen gerecht zu werden.
Alle die aufgeführten Klostergebäude nun nahmen genau den Raum ein, auf welchem jetzt das Hauptgebäude der Landarmen-Anstalt steht. Der noch übrige Platz des Grundstücks war zum Küchengarten und zum Friedhof eingerichtet, dieser südlich der Kirche, jener nördlich nach der Stadtmauer zu; ein starker Bohlenzaun, welcher nach der Klosterstrasse und dem Kietz zu aufgeführt war, verlieh den Insassen Schutz und Sicherheit, wie auf den anderen Seiten der See und die Stadtmauer mit Wall und Graben.
2 . Die Güter und Gerechtigkeiten des Klosters.
Innerhalb ihrer Klostermauern genossen die Mönche, wie schon angedeutet, völlige Selbständigkeit und Unabhängigkeit vom Stadtregiment, sie durften mit nichts „beschweret“ werden. Doch auch ausserhalb des Klosters müssen ihnen gewisse Befugnisse zugestanden haben, und darüber entstanden gar bald Misshelligkeiten mit dem Rate der Stadt, der nach dem Aussterben des askanischen Hauses ihnen dieselben streitig zu machen suchte, wenn er auch kein Glück damit hatte. Die über die Schlichtung dieses Streites aufgesetzte Urkunde vom 1. Oktober 1321 lautet wörtlich: **)
*) Deswegen nun zu behaupten, Strausberg sei ehedem eine „Churfürstliche Residentz“ gewesen) ist ganz verkehrt, und doch findet sich diese Ansicht sogar bei Perlitz.
**) Riedel I, 12. Strausberg No. 6; im Archiv ist nur eine Kopie erhalten.