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B. Seiffert, Das Dominikanerkloster in Strausberg.
erhalten bleiben sollten, besagt die Schenkungsurkunde*) ganz ausdrücklich durch den Zusatz: »Wir wollen vns auch Vorbehalten haben, wann wir mit denen Unsern zu Strausberg aiikommen, im Cluster daselbst wie gewöhnlich freye herberge zu halten, doch das der Verweser der Schreiberey aufm Eigenthum**) daselbst vns zu jeder Zeit die Ausrichtung thun und Joachim Flanss oder die seinen nichts damit zu schaffen haben sollen.“
Es lässt sich nach diesen Thatsachen wohl nicht bestreiten, dass durch das Vorhandensein eines fürstlichen Absteigequartiers im Kloster das städtische Leben in Zeiten des Besuchs einen ausserordentlichen Aufschwung zu nehmen pflegte; dass auch die hohen Herren sich hier wohl gefühlt haben, hat nicht unwesentlich dazu beigetragen, in Fällen der Not oder in Rechtsstreitigkeiten den Bitten und Vorstellungen des Ehrbaren Rates ein geneigtes und williges Gehör bei „Seiner Churfürstlichen Gnaden“ zu verschaffen.
6. Die Säcularisation des Klosters.
Die Kunde von dem hochbedeutsamen Schritt, den Kurfürst Joachim II. am 1. November 1539 in Spandau gethan, indem er zum ersten Mal nach lutherischer Weise das Abendmahl unter beiderlei Gestalt nahm und so die lutherische Kirche zur Landeskirche erhob, fand nicht nur in den beiden Residenzstädten Berlin und Cöln an der Spree freudigen Wiederhall: auch in Strausberg „fuhr ein reger Geist in alles Volk“. Hatte doch die Einführung der Reformation ausser ihrer religiösen Bedeutung auch noch eine gewisse materielle Wichtigkeit, indem nunmehr das Kloster seine Endschaft erreichen musste, und dass womöglich hierbei etwas für den Stadtsäckel abfallen könnte, davon war man anscheinend so fest überzeugt, dass die Bürgermeister Lintholt und Jors Schulte sofort eine „Supplication ahn vnsen Gnedigen Hern des klosters halben“ machten.
Indessen so glatt, wie man sich’s dachte, ging die Sache doch nicht. Einmal machten die Klosterbrüder selbst Schwierigkeiten und setzten allen an sie gestellten Zumutungen einen hartnäckigen Widerstand entgegen; sogar dem kurfürstlichen Betehl gegenüber, der ihnen durch die verordneten Visitatoren der märkischen Kirchen und Schulen bekannt gegeben wurde, erklärten sie, „sie stünden als Eximirte bloss unter ihrem Ordensgeneral, nur dieser habe über sie zu verfügen, sie würden allein der Gewalt weichen.“***) Ausserdem aber hatte der Landesherr ein erklärliches Interesse daran, dass alles seinen gesetzmässigen Gang
*) Vom 10. August 1545. Copie im Archiv. (Riedel I, 12. Strausberg No. 94.)
) So wurde das Rildersdorfer Bergwerk genannt
***) Nach Berlitz.