B. Seiffert, Das Dominikanerkloster in Strausberg.
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Die Abrechnung mit dem Kurfürsten erfolgte, wie üblich, bei Einbringung der Schösse. In welcher vorteilhaften Art man aber hierbei verfahren ist, scheint aus einer Notiz des Stadtbuches von 1557 hervorzugehen, wo es heisst: „75 schock hat mann noch inn einen beutell entpfangenn, welche von vorigeun Jahren im gewelfe in einen kästen beygelegt wordenn, etwa von den silberwerck, welches aus den kloster verkaufft worden — odder sunst.“
Allmählich leuchtete nun wohl den Klosterbrüdern das Nutzlose ferneren Widerstandes ein, sie fügten sich endlich in das Unvermeidliche und empfahlen sich der Gnade des Landesherrn und nunmehr rechtmässigen Besitzers der Klostergüter. Nur wenige konnten sich ent- schliessen, „die Mönchskleider abzulegen und Bürgernahrung zu treiben“; die übrigen blieben unter ihrem Prior Georg Fürstenberg mit Einwilligung des Kurfürsten in den Klosterräumen und erhielten, wie aus einer späteren Urkunde hervorgeht, jedenfalls das Notdürftigste zum Lebensunterhalt und zur Kleidung aus der Kurfürstlichen Rentei in Berlin.
Ihre Lage war, wie sich wohl denken lässt, nichts weniger als beneidenswert. Zwecklos und unthätig dahinzuleben, sie, deren Vorgänger Jahrhunderte lang eine so vielseitige Thätigkeit, als Berater Leibes und der Seele und als Pfleger der Wissenschaft und Kunst, zum Segen der Mit- und Nachwelt entfaltet hatten, mit Gleichgültigkeit, wo nicht gar Missachtung behandelt zu werden von der Menge des Volkes, der sie bis dahin als patres venerabiles, als Inbegriff der Frömmigkeit und Gegenstand tiefster Ehrfurcht, gegolten hatten, obendrein endlich Entbehrungen aller Art ertragen zu müssen, da Opferfreudigkeit und -Willigkeit im Volke schnell erkaltet war,*) — wahrlich ein trauriger Abschluss der alten Klosterherrlichkeit.
Sehr charakteristisch in dieser Beziehung ist ein Schriftstück**) vom 8. Dezember 1542, in welchem sich der Prior und „geringe Versammlung“ über die Ungelegenheiten beschweren, welche ihnen vom Rat der Stadt bereitet würden. Es lautet:
„Durchluchtigster hochgeborner gnedigster kurfurst vnd her Vnser demütig gebet zv god dem almechtigen synt Ekfg allezeit voran bereit Gnedigster her, wier bitten Ekfg hirmit vndertenig fleiss zuwissen das der prediger oder capellan***) alliier die achtbare vnd hoch- uorstendigen Ekfg verordentte visitatores mit vnwarem bericht vormocht
*) „Date war nicht mehr im Leben“, Angelus S. 258.
**) Archiv.
***) Der erste lutherische Diaconus Matthäus Schütze. Nach dem Visitations Abscheid vom 6. August 1542 heisst es: „Capellan der prediger hadt ein'böse haus, hadt zu s. annan capella gehöret“, deswegen suchte ihn der Rat vorläufig im Kloster unterzubringen.
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