B. Seiffert, Das Dominikanerkloster in Strausberg.
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Wann wir dann die Notturfft sein achten, dass die sache in verhör muss genommen werden, Alss bescheiden wir Euch hiemit auff die Mitwoch nach purif. Mar. (2. Februar) fruer tagozeitt alliier vor vnsern verordenten Cammergerichts Rhiiten gewisse zu erscheinen vnd der sachen vorhör vndt gebiirlichs bescheidts zu gewartten. Aber nichts desto wenieger befelen wir Euch ernstlich Ihr wollet Supplicanten die lloltzunge wie vor alters doch Ewern Rechten unschedtlich bis zu dem angesatzten Tage vnweigerlich gebrauchen lassen vnd ilime daran keine Verhinderung thun. Daran p. Seind Euch i». Datum Cölln a. d. Sprew den 18. Januarij ao. p. 94.“ —*)
Der Abschied des Kammergerichts vom 0. Februar 1594 ist zwar nicht vollständig erhalten, doch sind folgende Punkte als fest bestimmt zu entnehmen:
„1. Hinsichtlich des Brenn- und Bauholzes bleibt es beim Alten; v. Röbel muss den Rat angehen, wenn er Holz zu haben wünscht, dann weist der städtische „Heideknecht“ den Röbelschen Dienern den Schlagort in der Heide an. — 2. Seine Ansprüche an die unter die Bürgerschaft verteilten Landkaveln soll v. Röbel gutwillig aufgeben. — 8. Ziegelsteine will ihm der Rat zu demselben Preise wie den Bürgern ablassen; nur soll v. Röbel, damit die Bürger nicht im Bauen gehindert werden, die nötigen Steine nicht auf einmal bekommen, sondern sie von Jahr zu Jahr sammeln. — 4. Die rückständigen (vor- sessenen) Grundzinsen von 1574—94 soll der Rat fallen lassen; von jetzt an will v. Röbel dieselben zahlen und zwar „für 1 wiese zum Closter gehörig jerlich 15 gr. Merckisch, vnd von 1 weinbergk, so auch ein Pertinenz zum Closter, jerlich 3 gr.“ Zum Beweise dieses Anspruchs hat der Rat die Schosregister noch von derMiinche Zeiten vorgewiesen.“ Cölln a. d. Sprew, Mittwoch nach Lichtmess 1594.“*)
Im Jahre 1617 war das Kloster im Besitz Joachims von Krummensee, „auf alten landspergk vnd Dalwitz erbgesassen“, er hatte es von seiner Schwester Katharina, „Joachim von Röbels nachgelassener wittwe“, gekauft. Der Rat beglückwünschte ihn am 12. Februar 1617 noch nachträglich zu Neujahr und gab zugleich in seinem Briefe dem Wunsche Ausdruck, dass der eben erwähnte Kammergerichtsabschied von 1594 auch fernerhin die Grundlage für ihr beitierseitiges gutes Einvernehmen bleiben werde. Thörichte Hoffnung, — noch in ebendemselben Jahre musste der Rat den Kurfürsten um Hülfe bitten, so sehr setzte ihm der neue Besitzer mit Gewaltthaten aller Art zu. — Dies Bittgesuch lautet:
„-Joachim von Krummensehe vif alten Landtsperg, der in
itzt lauffendem Jahr das Closter kauffsweise an sich gebracht, hat sich
*) Archiv. —