Heft 
(1898) 7
Seite
152
Einzelbild herunterladen

152

B. Seiffert, Das Dominikanerkloster in Strausberg.

Katharina v. Röbel verkaufte 1646 einige Pfeiler der Klosterkirche an den Magistrat von Berlin zum Kalkbrennen. Da das Geschäft einträglich war, setzte Christian Lamprecht, ein Rathsverwandter zu Berlin, nach Zahlung einer Summe von 300 Thalern die Abbruchsarbeiten fort, legte Pfeiler und Mauern,so aus Kalkstein bestunden, nieder und liess sie im hiesigen E. E. Raths-Ziegel-Offen zu Kalck brennen, wowider aber der Amt- und Bergschreiber zu Rüders­dorf! so viele Berichte in die Churfürstliche Cammer einschickte, dass deshalb grosser Streit mit ihm vnd E. E. Rath hierselbst vorging. Ein kurfürstliches Edikt vom 28. Juli 1648 verbot dem Lamprecht bei 300 Thl. Strafe, fernerhin Kalk zu brennen,wann Dir ein solches zu vollführen nicht gestattet werden kann vnd es auch Vnserm Kalck- offen zu Rühderstorff nachteilig ist. Trotzdem scheint Lamprecht das Geschäft weiter betrieben zu haben, denn noch in einer Beschwerde des Bergschreibers vom 27. Juli 1657 heisst es:Das er aber Kalck will brennen, einen Landtprahm stein alliier (in Rüdersdorf) keüffen, 2 oder mehr Prahm Klostersteine darunter mischen und seine Por­tierey treyben, gleichwie ers jetzo vorhat, den Kalck in und ausser­halb der Stadt dem hiesigen Kalckoffen zu schaden vorkauffen, solches kann nicht passirt werden.

Von dieser Zeit ab sind bis zum Jahre 1724 keinerlei Nachrichten über das Kloster und seine Besitzer zu finden, die Familie v. Röbel scheint aber in ununterbrochenem Besitz gewesen zu sein und zur Erhaltung der Gebäude auch nicht das Geringste mehr gethan zu haben; denn in welchem Zustand sich in diesem Jahr 1724 das Kloster befand, ist aus folgender höchst interessantenTaxe des Klosters zu Straus­berg d. d. Berlin d. 19. September 1724 ersichtlich.

An Gebäuden: Ein altes zerstörtes München Closter mit einer eingefallen Kirche, Capellen und andern dergleichen Gebäuden mehr, worinnen viele 100 Wispel gute grosse Kalksteine, so sehr nüzlich zu gebrauchen, mit eingemauert sein, an dem See Straus genannt gelegen, worinnen vor kurzen Jahren nachgenannte Gemächer reparirt worden, als im Eingänge zur Rechten eine Stube, Küche, Speise Cammer und ein zu einem Brauhaus aptirtes Gemach und zur Linken eine Stube mit einer zu einem Alkoven aptirten Cammer: in der oberen Etage ein langer Saal mit einem Alkoven, alles gewölbet. 4 Schwibbogen von dem Kreuzgange sind zu 3 Ställen zurecht gemacht, zur rechten Hand wohnt der Schütze, zur Linken und oben steht zum Ablager der Herrschaft ledig.

Die Mauren und Gewölber 2 Etagen hoch, wo vorgedachte Wohnungen zurecht gemacht, sind von sonderbarer Dicke, Dauer und Festigkeit, das Dach aber über dem Wohnhaus® ist der-