B. Seiffert, Das Dominikanerkloster in Strausberg.
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gestalt schadhaft und wandelbar, dass es nicht allein aller orten sehr einregnet, sondern gar den Einfall droht.“
Die zur Taxation berufene Kommission vereidigter Handwerker schätzte, was an Baulichkeiten noch zu bewohnen war, auf etwa 4220 Thaler an Wert.
„An Gärten: Ein Garten hinter dem Closter am See, mit 50 Fach Bohlen vermachet, worinnen verschiedene Pflaumenbäume gesetzet und mit weissein und grünem Kohl bepflanzet, auch mit allerley Wurzelwerk mehr besäet werden kann, über diesem stehen noch im Closter Revier viele Kirschbäuine, wilde Birnbäume, Fliederbäuine und auf dem Wall zwischen der Mauer und dem See eine Menge von mehr als 1 Morgen gross lauter Ilaselnussbäume, davon würde die jährliche Nutzung sein können 10 Thaler.
An Aussaat: Ein Fleck Landes von 1 1/2 Scheffel Gersten, so am Closter hinter der Mauer am See belegen.
Kindviehzucht: 3 Kühe haben auf dem Closter, auch auf dem Wall und an dem See nötige Weide a 9 Thaler. Das Recht, so viel Vieh als der Besitzer des Closters will, mit unter das Stadtvieh treiben zu lassen, a Haupt 1 Thaler Weidegeld.
Schweinezucht: Weil beim Closter wenig Acker vorhanden und daher die Schweine aus der Iland erhalten werden müssen, doch aber unter die Stadtschweine zu Felde mit getrieben werden können, so würden über 5 Stück nicht anzusehhigen sein.
Wi esenwachs: Es wird ein Fuder gut Heu gewonnen 1 Thl. 8 gr.
Allerhand F edervieh: Zu Gänsen und Enten ist wegen des nahebei gelegenen Sees, item für Kalkulmen und hüner auf dem Clostergute Gelegenheit; weil aber wenig Acker vorhanden und mit Streuen erhalten werden müssen, als kann deswegen nicht mehr zum Anschlag kommen als 3 Thl.
Bienenstand: Solche sind jetzt nicht vorhanden, weil aber dazu gute Gelegenheit ist, als kann deswegen angeschlagen werden 4 Thl.
Dienste sind hierbei nicht vorhanden, Kornpächte werden nicht gegeben.
Geld Zinssen werden nicht gegeben. Es sind aber von 24 vor Strausberg gelegenen Hufen jährlich a 6 gr. Märkisch, thut 3 Thl. 6 gr. dem Closter vormals gegeben worden, nachhero ist solcher Zins an die Kirche daselbst gekommen. Wann alter laut Commissions Recess vom 15. Oct. 1715 und der Consistorial Confirmation vom 28. Jan. 1718 der Kirche zu Strausberg 50 Thaler hinwiederum ausgezahlt werden, so kommt solcher Zinss wieder an das Closter.
Holtzung und Mästung: Das Closter hat das ius lignandi und zwar freies Bau-, Brau- und Brennholtz aus der Strausbergischen Heide
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