Heft 
(1898) 7
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B. Seiffert, Das Dominikanerkloster in Strausberg.

den Insassen derselben reichliche Beschäftigung gehen zu könnes, wenn sie für die Strausberger Tuchmacher Wolle spinnen und spulen würden. Die darauf angeknüpften Verhandlungen zwischen Regierung und Magistrat führten zum Abschluss; die Stadt trat die Kloster­gebäude wiederum an den Staat ab, dieser dagegen erbaute auf seine Kosten ein neues Stadtschulhaus, welches auf dem Grund und Boden der ehemaligen St. Nicolaikirche erstand und am 28. August 1788 feierlich übergeben wurde.

Gleichzeitig begann man mit dem Niederreissen sämtlicher noch vorhandenen Klosterreste; die Säulen und Gewölbe wurden mit Pulver gesprengt, die rohen Kalksteine gebrannt und zu Mörtel gemischt, und so entstand, genau auf dem Grundriss des verschwundenen Klosters das Hauptgebäude der jetzigen Landarmen-Anstalt und nördlich davon das Haus für die Invaliden, welche mit der Be­wachung der Häftlinge betraut wurden; 1792 ward die Anstalt eröffnet.

Das zum Kloster gehörigeFreyhaus am Münchs-Kirchhof ge­legen, welches Vorlaut i. J. 1412 den Mönchen vermacht hatte, ging auch schon bald nach der Säcnlarisation des Klosters in weltlichen Besitz über. Joachim Flanss schenkte es am 3. April 1551 dem ersten lutherischen Pfarrer Matthäus Schütze, und dessen Söhne traten am 25. August 1598das priuilegirte häuselein mit gleicher frey- vnd gerechtigkeit, wie es vom Closter herrühret, mit Zustellung aller brief­lichen Vhrkunden ihrem Vetter Merten Schütze, Richter zu Strausberg ab. Kurfürst Johann Georg bestätigte die Schenkungdass sie (Merten Schütze, seine Ehefrau, Margaretha Grunow, und Erben) es mit aller freyheit vnd gerechtigkeit an Schössen, Stewren, vnpfUchten, vnd allen andern beschwerungen, auch Baw- und Brenholtz frey, auss Gemeiner Stadtheiden zu Straussbergk, so viell er vnd sie dessen benötigt sein werden, sambt einem jehrlichen freye brawen Bier vnd nicht mehr, hinfüro weiter jnnehaben, besitzen, gemessen vnd gebrauchen sollen vnd mugen, ohne jemandes einrede vnd verhinderunge.

Wegen der erwähnten Braugerechtigkeit machte der städtische Oberziesemeister dem genannten Merten Schütze Schwierigkeiten, wie aus dessen Supplication an den Kurfürsten aus dem Jahre 1606 hervorgeht:

Wan dan gnediger Churfurst vnnd her ich in 9 Jahren nur 3 Ziessen bin mechtigk worden, ob ich wol zum offteren beim Ober Ziessemeister zu erlegung derselben angehaltten, habe ich doch im geringsten nicht erhaltten, ward alsso von einem querthall zum andern gewissen, auch daneben vorgeben, ich soll von E. Churf. G. einen frei­zettel oder offen befehll auss bringen alss dan sollen sie inihr ohn alle hinderung zugestellt werden, Gelangtt derwegen an E. Churf. G. mein vnterthenigess Pitten, E. Ch. G. Wollen dem Ober Ziesemeister mit