B. Seiffert, Die Orbede der Stadt Strausberg,
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„34 schock hinfurdert zcu iczlicher geburlicher Zceitt, dweill der wider- „kauff stundt, one weiteren abbruch, auch allen vortzug, Reichen, vnnd „vergenugen sollen, Das sie auch alzo, willigklich angenommen, So „habenn sy auch von stundt dorauff ein Reuerssbriff gegeben, welchs „wir oder vnser Erben, vnnd Nachkommen, marggraffen zu Brandem- „burgk solhe Orbett bey Euch freyenn, vnnd die Haubtsuma, Dafür sie „verschrieben, abelegenn werden, Das vns alsdann widervmb die gantze „volstendige Suma 40 schock, wie von allters herkommen, zeukommen „sollen, Vnd alzo, die Sache allenthalben, Inn Ire krafft gangen, vnnd „demnach Rogern wir nochmalls, mit ganczem vleis vonn Euch, Ir „wolletts bey borurtem vortragk bleiben lassenn, vnnd von denn von „Strausbergk die 34 schock orbett Jerlichenn, Dweill der widerkauff „stehtt, Inn genüge annemen, vnd Inen vnsernthalben, den guten willen „boweisen, alls wir vns zcugschen vorsehenn wollen, Das gereicht vns „zcu bosundernn wolgefallen, Widr vmb mit gunstlichen gnaden gein „Euch zeuerkennen, Datum Zcedennick, Sunabends Nach Conceptionis „marie virginis Anno etc. 28.
„Ann die Charthuser zcu franckfurdtt, Die von Strusberg botreffendt.“
(Dieser Brief ist nicht klar; die kurfürstliche Kanzlei übersieht dabei, dass die Karthäuser überhaupt nicht mehr als 34 Schock nach dem Schuldbrief zu fordern haben; die 6 noch fehlenden Schock an den 40 der ganzen Orbede haben die Karthäuser nicht nachgelassen, sondern erhielten, wie oben erwähnt, die Mansionarien in Lebus.) —
4. Zweite Supplication des Karthäuserconvents an den Kurfürsten. Dezember 1528.
„Durchlauchtigster-E. kf. g. sey unser inniges gebette zu got
„dem allemechtigen zu voran boreith Genedigster Herre E. kf. g. tragen „guth wissen, das uns den kartheusern vor franckfordt auss der Orbette „der stadt Straussbergk uff eynen rechten widerkauff 34 schock jerlich „vorschrvben, dovor unsere vorfaren thausent golt gülden gegeben haben, „Lauth marggraven friderichen hochloblicher vnd milden gedechtnisse „brieff und sigell, welche 34 schock wir auch lange Jar entpfangen, Iso „haben wir die tzeydt der befryhung in bedrachtung ires genommen „Schadens, auch gedult gehabt und innen an denn tzynsenn etzlich „schock gefellet bis das die 5 jar vorschynnen, über das hat e. kf. g. an „uns geschryben und gesunnen, wir wolten mit den 34 schock jerlich „gesettiget sein, wie dan des rathes ubersante der Cantzleyen Handt „meldet, Szo sein wir des feles wol zufriden, wyr haben auch nylie „mhe bogereth unser vorschreybung vormagk nicht hoher dan 34 schock, „ob nuhe dye summen der orbethe mhe ist, derhalben sie reverssal*)
*) Gegenverschreibung.