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B. Seiffert, Die Orbede der Stadt Strausberg.
„babtiste anno 30 bedaghet hyr umme quitere ich fsie und lathe loss „van dessera terinyn in dessem scrifften.“ —
2. „Ich Broder Arnolduss p. bekenne myth desser meyner hant- „schrifft, dass ich van dem Ersamen Käthe tzu Ktrutzeberch habe „enthfanghen 17 schock grossenn orbede jarliche tzynde up neghest „vorghanghen Trium Regum bedagheth Dar umb saghe ich Dem ersamen „Raeth quitleddich unde loss in krafft dessess brivess myth meyness „amptess wanlichen Ingheseghel ander ghedrucketh datum am myth- „wechenn in dem pinxstenn Anno dm. 32.“ (22. Mai). —
Mit dem Jahre 1535 tritt plötzlich wieder eine Änderung ein; ob die Persönlichkeit des neu erwählten Priors Petrus den Kat ermutigt hat, aufs neue um eine Erleichterung einzukommen, oder was sonst die Veranlassung dazu gegeben haben mag, in der That wurden dem Rat seitdem jährlich 4 Schock an der Orbede erlassen. Des Priors Schreiben vom 7. März 1535 lautet:
„Inn Cristo Jhu ewig selicheit, Ersamen weysen besondere gönnere „als Ir mich dann manchfaltig angelangt der Verhaftung halben fso Euch „vor etlichen Jaren gescheen Inn bedenckung der beswerung fso ewr „Stat hegt, auch schaden, den Ir genomen, sulchs euch nochmals lassen „widderfharen. demnach wollen wir euch alle Jar, dieweil wir „die Orbete by euch uff einen widderkauff haben, vir schock „nachgeben, ditz Jar anzuheben, und sollet uns vor die 34 schock „fso uns jerlichen verschrieben, 30 gebenn, doch also, das Ir unver- „tzogentlich sulch dreissig schock zu iglichem halben Jar, die helfft, Inn „unser Closter bestellet, nemlich Inn den Jarmarckten Reminiscere und „Margarethe, und last sulch zinss nicht uff einander wachsen, „anderss soll sulch nachgeben von nichte sein, doch u. g. h. „und seiner g. erben, fso die sulch orbete zu sich brengen und widder „abkeuffen, one schaden, euch darnach haben, zu richten, datum Sontags „letare anno d. Jm 35.“ —*)
Im Jahre 1538 erfolgte die Säcularisierung des Karthäuserklosters, d. h. der Kurfürst forderte nach Aufhebung des Klosters alle demselben zugehörigen Güter, die es bei der Stiftung**) erhalten und später zuerworben, als nunmehriges Eigentum des Landesherrn zurück. Nur soviel wurde dem noch bestehenden Convent an „Geld und Deputat“ belassen, dass für die Notdurft des Leibes gesorgt blieb. Zu diesen
*) Übrigens berichtet Engel Ann. March, fol. 322f.: „A.n 1534 war allenthalben grosser Mangel an Wasser und währete solcher Mangel bis ins 1536. Jahr. Es war auch in der Mark Brandenburg allenthalben grosse Theuerung. Ao 1535 war ein überaus heisser Sommer und die Pestilenz nahm allenthalben in Deutschland viel Menschen hinweg.“ — Möglich, dass diese traurigen Zeitverhältnisse die Karthäuser zum Erlass bewogen haben. —
**) Sie geschah nach Engel Fol. 173 am 12. August 1376. —