Heft 
(1898) 7
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B. Seiffert, Die Orbede der Stadt Strausberg.

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ihnen fernerhin verbleibenden Einnahmen rechneten die Karthäuser auch die Strausberger Orbede, wie dies folgender Brief derselben beweist:

In Cristo Jhesu ewig selichkeit, Ersamen weysen, besonder freunde. Euch ist one Zwei veil hewust wie unser gnedigst her der Chur- fürst zu Brandenburg unsers Closters güter eingenomen habe, doch also, das er uns ein genant gelt und deputat zugesaget, därmit wir nottürftigen miss enthalten mögen auch was uns hinterstellig eininahnen mögen, und sind dess willens eur Statt zu gutt was eur Orbete belangt zu uns zunehmen, das Ir Ierlichen uns aussrichtet wie bissher gescheen, von desswegen ist mein gütlich ansynnen, wollet gegenwertigen unsern diner die 15 schock uff Trium Regum betagt verantworten, gegen Übergebung der quitancien, die Ir bissher by euch behalten habt. Datum Sontags palmarum Anno d. Im 38. petrus der Carthuss vor Franckfurt prior.

In der That ist dieser Posten noch an die Karthäuser übersendet worden, dagegen der Zins für das zweite Halbjahr,uff Margarete vor­taget, nach Lucie (13. Dezember) an den kurfürstlichen Rat Eustachius v. Schlywen in dieRentige (Rentmeisterei) v. g. h. abgeführt worden, es muss daher während dieser Zeit ein dahin lautender kurfürstlicher Befehl ergangen sein. Man war sich aber, wie es der Augenschein lehrt, weder hier noch dort klar über die Höhe der Abgabe, noch wohin sie endgültig gezahlt werden sollte; bald sinds 40, bald wieder 34 Schock; bald geht das Geld nach Berlin, bald an dieCollegaten, d. h. die Universitätsprofessoren in Frankfurt, selber; denn dieser Universität überwies im Jahre 1540, nach geschehener Reformation in der Mark, der Kurfürst Joachim II. alle Güter und Einkünfte der Karthause, und auch Strausberg erhielt ein darauf hinweisendes kur­fürstliches Schreiben, worin es heisst:-Als habt ir die 45 schul­

dige Schock*), die ir vorhin den Carteusern geben, aber numals an die Universitet vorweiset, schirst zu zahlen, sonst haben wir die schleunige pfandung wider euch bevolhen und weil die Universitet solcher gelder zu besoldung der legenten bedarf, So wollets daran

nicht lassen mangeln-Cöln Sunnabends nach Dorothea Anno 41.

(12. Februar). Ebenso schwanktauch der PostenDen Mansionarien; bald wird derselbe bezahlt, bald ist er wieder ausgestrichen.

Rechtlich liegt die Sache in diesem Stadium so: Auf Grund der kurfürstlichen Schenkung hatte die Universität zu Frankfurt dieselben 34 Schock als Orbede Strausbergs zu verlangen, wie vorher die Kart­häuser. Zog nun die Hofrentei der Einfachheit halber diese Gelder ein, wie sie dies z. B. mit dem sogenannten Universitäten- oder Städte­gulden that, auf den wir noch zu sprechen kommen, so hatte sie die

*) von anderthalb Jahren.