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B. Seiffert, Die Orbede der Stadt Strausberg.
Pflicht, die Gelder an die Professoren abzuführen. Das that sie aber nicht; sondern Strausberg musste ferner sowohl an die Universität 34 Schock, als auch an die kurfürstliche Rentei 40 Schock, also die volle Orbede, entrichten, obwohl die an 40 Schock fehlenden 6 Schock nach wie vor nach Lebus, und zwar seit 1540 an das dort eingerichtete kurfürstliche Amt bezahlt wurden. Die 34 Schock Universitätengelder wurden nun freilich „dem Kurfürsten bei der Abrechnung mit der Städtekasse alljährlich an den Schössen gekürzt“, d. h. die Stadt zahlte 34 Schock Schossgelder weniger in den Städtekasten, als sic im ganzen von den Bürgern einnahm. Warum wurden ihr aber nicht auch die 6 Schock Mansionariengelder wiedererstattet? Warum überhaupt diese Weitschweifigkeit im Zahlungsmodus?
Mit einem Wort: da anderweitige amtliche Aktennachweise über diese Anordnung aus jenen Zeiten nicht vorhanden sind, so bleibt dieser Wirrwarr eben unerklärlich; weder der Rat des 17. Jahrhunderts, noch der zur Zeit des Direktors Perlitz, welcher den Haupt- prozess mit der Universität führte, wusste sich zurecht zu finden, und Perlitz selbst erklärt in seiner handschriftlichen Beschreibung der Stadt Strausberg, dass 1720, als der Prozess in erster Entwicklung war, man von den alten Rechnungen und Papieren keine Ahnung gehabt habe; „erst nachdem er das rathäussliche Archiv und Registratur in Ordnung gebracht, habe er den Zusammenhang der Sache erkannt und gefunden, dass eigentlich Luther der Stadt den Prozess zugezogen habe.“ Nun ja, die wirtschaftlichen Umwälzungen im Gefolge der Reformation sind ganz gewiss schuld an dem Unrecht, das der Stadt unzweifelhaft geschehen ist, wenn sie statt der ursprünglichen Orbede von 40 Schock Jahrhunderte lang 46 Schock zahlen musste. —
Doch kehren wir nunmehr zu der geschichtlichen Entwicklung der Orbedefrage zurück.
Bis zum 30jährigen Kriege muss Strausberg seinen Verpflichtungen gegen die Universität pünktlich nachgekommen sein, denn bis zum Jahre 1618 sind keine Mahnbriefe der letzteren eingegangen; erst mit diesem Jahr beginnt das Drängen derselben auf Zahlung, es waren 1780 folgende Schreiben da: 2 aus dem Jahr 1618, je einer von 1610, 1624, 1626 und 1628.
Am 28. Februar 1635 kam der kurfürstliche Befehl, die „auf 381 Thaler angewachsenen Zinsen zu zahlen“. Die Stadt war aber nicht in der Lage, Zahlung zu leisten, da die Unruhen und Bedrückungen des Krieges die Bewohner bereits mehr als decimiert und ihre Vermögenslage völlig ruiniert hatten; da nun die Orbede so aufgebracht wurde, dass von jedem Hause 7 gr. einkamen, die überwiegende Mehrzahl der Häuser aber verlassen dastand, so war es absolut unmöglich, die erforderliche Summe aufzubringen; ja die noch vorhandenen Bürger weigerten sich