Heft 
(1898) 7
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B. Seiffert, Die Orbede der Stadt Strausberg.

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schliesslich, Orbede zu zahlen, mul meinten, die Kämmerei habe diese Summe aus ihren Einkünften zu erlegen. Sie wurden indes durch einen Kammerabschied vom 23. November 1644 eines Anderen belehrt; doch erklärte der Kurfürst mit Rücksicht auf die ärmliche Lage der Bürger, (am 10. Dezember 1644)dass der halbe Teil der restanten in Gnaden erlassen, dess übrigen halber noch weiter Frist verstattet sei, bis der Bürger güeter, darauf! die resta hallten, verkaufft würden. 200 Thaler von den versessenen Collegatengeldern cedierte die Universität i. J. 1646 an Florian Krumpholtz, Bürgermeister von Wriezen, und dieser erlangte einen Exekutionsbefehl wider die Stadt; der Rat aber remon- strirte, dasssolches Collegatengeldt in Capitali ein debitum allgemeiner MittelYckermärckischen- vnd Ruppinischen Städte sei; die Zinsen dafür wolle er wohl zahlen von den Schössen, soweit sie nicht in den Städtekasten kämen. Die Bürger seien von Anno 1627 hero, biss dato, mit fast vnzeldigenn Krieges Contributionen, exactionen, Brandt- schatzung, Plünderung vnndt anderen Pressuren dermassenn ruiniret, vndt von Hauss vnndt Hoff vertaget, das Sie denn Drittem) theil der Heuser vnndt Bürger nicht mehr in der Stadt heften. Vergebens versuchte der kurfürstliche Commissarius Friedrich Blechschmidt einen Vergleich herbeizuführen, wonach die Stadt ihre Schuld in vierteljähr­lichen Raten von 25 Thalern abtragen sollte; Krumpholtz klagte und «ler Kat war ebensowenig zum Nachgeben bereit, indem er dabei ver­harrte,die forderung steckete mit vnter den schössen. Der Städte­kasten wollte aber auch nichts davon wissen, und so erging am 3. Sept. 1647 der Kammergerichtsabschied,dass die forderung nicht vom grossen schoss, so in der Städte Kasten gehörig, sondern vom Kleinen Schosse, wie es auch genennet wird, das ist, orbede, zu zahlen sei! Später cedierte Krumpholtz Witwe die noch restierenden 175 Thaler an den kurfürstlichen Rat Erasmus Seidel in Berlin; mehrere aus den Jahren 165054 «latierende Quittungen über Teilzahlungen lassen vermuten, dass Seidel zu seinem Gelde gelangt ist.

Der grosse Recess v. J. 1654 sagt von derOrböde:Dieses ge­hört i n die Chuerf. IIoffRenthey, solte Jehrlich mit 66 thl. 18 gr. oder 92 fl. 29 gr. 6 Pfg. Märckisch von der Bürgerschafft abge­tragen werden, vnd zwart auff zweymahl dess Jahres, alss Walburgis vnd Martini, weil aber die Stadt* wiieste, trägt es anietze jehrlich nicht mehr, dan etwan 20 th. verbleiben also alle Jahr 46 thl. 18 gr. zurück. *)

Von der Forderung der Universtät ist merkwürdiger Weise kein Wort zu lesen!**)

*) Ein Entwurf besagt:Resta so Vf der Stadt hafften: An Churfl. Vbrbeyde 728 thl. Vf 158 seint noch quittungen Vorhanden, wollen aber annoch nicht acceptiret werden.

**) obwohl unter Resta steht:Der Universitaet Franckfurt an der oder, so in Schossen hafften, Vndt bey dehnen von Stedten in Abzüge sint, 1101 thl.