Heft 
(1898) 7
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B. Seiffert, Die Orbede der Stadt Strausberg.

Auf widerholtes Drängen und Beschweren seitens der Universität fragte im Jahre 1661 der kurfürstliche Syndicus Doctor Lindtholtz heim Kat an, woher denn eigentlich die Forderung derselben rühre. Stadt- schreiher Kalle antwortete darauf am 19. August 1661:Die Forderung der Universität rühre von der Orbede her, sei durch daskleine Schoss, als 7 gr. von jedem Bürger jährlich eingehoben und vertheilt worden in der Churf. Hof-Rentei, der Universität und dem Amte Lebus. Wie die Stadt in gutem Wohlstände*) und aus ehelichen hundert Bürgern bestanden, konnte die Summe wohl auskommen; nachdem aber durch das unselige Kriegesfeuer dieser Ort fast zu einer Wüstenei worden, auch also, dass sie nunmehr kaum aus 50 Bürgern bestellt, so doch meistens wüste Häuser wieder aufgerichtet, als kann solches nimmer auskommen. Dannenhero auch S. Ch. D. selbst, in Ansehung dessen von ihrem Autheil als 66 Thlr. so jährlich in die Ilofrentei eingebracht werden sollen, über die Hälfte dieser armen Stadt geschencket, auch mit Abführung des Restes, bis die wüsten Häuser oder Stellen, worauf solche Resta haften, verkauft, dilation gegeben. Bei welchem dann die löbliche Universität gleichfalls es nicht anders zu halten Belieben tragen wird.

Dazu hatte aber die Universität durchaus keinBelieben; und als die Stadt später immer wieder ihrUnvermögen vorschützte, er­klärte ein kurfürstliches Edikt d. d. Potsdam d. 20. März 1672, dass, wenn auch sonst andre Gläubiger darauf Rücksicht zu nehmen verbunden seien,die Universität Franckfurt davon eximiret sein sollte, wonach sich der Magistrat zu Strausberg und andre Städte und Rathäuser, so der Universität gewisse praestationes und annuos canones zu entrichten schuldig, gehorsamst zu achten!

So wuchs die Schuld schnell an; im Jahre 1687 forderte die Uni­versität 2000 Thaler, indem sie gleichzeitig zweiMonitoria S. Ch. D. insinuirte. Der Rat wandte sich in seiner Not an den Kurfürsten mit einem Bittgesuch, worin es heisst:-Nun sindt wir allerseits un­

wissende gewesen, wo solche Forderung herrühre, bis wir endlich Nachricht gefunden, nach welcher wir urtheilen, dass die Praetension nicht ein annuus canon, sondern vielmehr ein debitum allgemeiner Mittel u. s. w. Städte sei, welche von denen von hiesiger Stadt auf- kommenden Schössen dazumal cediret, und sollen wir solche gleich­wohl nicht weniger bei der Städtekasse einbringen. Damit würde was das currens von jährlich 40 Thlr. anlangt, der Stadt zu nahe ge-

*) Es ist merkwürdig, wie die Sucht, Strausberg als eine ehemals wohlhabende Stadt hinzustellen, in den Zeiten nach dem 30jährigen Kriege selbst solche Herren wie Kalle ergreift, der doch, nach meiner Ansicht, als Stadtschreiber Gelegenheit genug hatte, ältere Schriftstücke über den armseligen Vermögenszustand derblut­armen Strausberger in Menge zu lesen I