B. Seiffert, Die Orbede der Stadt Strausberg.
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„schehen. — — Hausschoss halte der Kurfürst schon erlassen, Gründend Pfundschoss auf die Hälfte moderiret; die Stadt sei zum dritten „Tlieil wüst, die Leute arm und hätten sich noch nicht erholet; daher „sei es unmöglich die 40 Thlr. jährlich zu zahlen und noch den Schoss „bei der Städtekasse. Sie wollten ein Übriges tliun und jährlich zwei- „mal 30 Thlr. aufbringen und der Kurfürst möge entscheiden, wohin „diese zu zahlen seien; die 2000 Thlr. aber zu zahlen seien sie gar nicht „im Stande, davon möchte S. Ch. D. sie allergnädigst befreien.“ —
In der That kam am 12. Mai 1687 die erfreuliche Antwort des Kurfürsten zurück, dass er der Stadt „aus erheblichen Conside- rationen“ den alten Rest von 2000 Thlr. erlassen habe, jedoch „mit dem Beding, dass sie die neuen Currenten desto richtiger erlegen sollen.“*) Auf welche Weise die Universität für ihre Forderung entschädigt worden ist, ob das überhaupt geschehen, darüber schweigen die Akten; nach 40 Jahren wusste man auch bei der obersten Verwaltungsbehörde nichts davon.
Das alte Spiel fing wieder von vorn an; auch die laufenden Canones zu entrichten war die Stadt ausser stände; da bittet der Rat unterm 10. April 1689 die Universität, „biss zur künfftigen Margareten Messe (13. Juli) vns zu dilatiren“, klagt am 16. Juli 1692: „Gott weiss es, dass wir uns bishero mit abführung der Termine gegen unsere hochgelahrten Herren nicht haben richtig halten können, wollen aber selbige künftigen Herbst abzuführen uns nicht säumen; bitten demnach, U. hl. Herren wollen bis dahin mit uns in Ruhe stehen uns mit ihrem Ausrichter**) zu verschonen hochgeneigst belieben;“ doch haben sie am 7. November noch nicht gezahlt und bitten um Frist bis zur Martins- Messe. Man schien endlich der Zahlungswilligkeit des Rates zu misstrauen, darum musste er auf Grund eines Kammerabschiedes vom 9. Oktober 1693 „eine specification alles ihres rathäusslichen Vermögens ad acta liefern“ und dieselbe auf Weisung vom 21. September 1694 beschwören.
So vergingen 37 Jahre, in denen die Reste wiederum auf 1380 Th. anwuchsen. Der Kgl. Rath Wittich wurde deswegen im J. 1724 beauftragt, die Sache zu untersuchen. In seiner Relation bemerkt er:
*) Dieselbe Gnade wurde nach einem Kammerbericht vom 20. Juni desselben Jahres auch der Stadt Müncheberg erwiesen.
**) Dieser Universitätsbeamte hiess auch „Bevollmächtigter oder Procurator“ und war „zur bey Treibung der Zinsen bestellt“. Aus den Quittungen sind folgende Namen ersichtlich: 1644 f. Caspar Einst Pistoris, 1646—1667 Advokat Sebastian Rhewendus, 1668—76 Christian Fewer, 1677—95 Andreas Welle, 1696 Joh. George Anwandler. — Nach 1776 wurde die „Agentschaft“ einem Berliner Kaufmann Bergius übertragen. —