Heft 
(1898) 7
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B. Seiffert, Die Orbede der Stadt Strausberg.

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die schlechten Umstände der Stadt berufen und uns an die Städte-Kasse zu weisen gesucht. Wir haben von Hoff aus ausdrück­liche Befehlige, unsere Einnahmen ins Reine und die morosos per Viam iuris zu ihrer Schuldigkeit zu bringen. Sollten aber acceptable Termine vorgeschlagen werden, so sind wir bereit dieselben anzunehmen.

Dies Schreiben Hess der Rat bis zum Jahre 1757 ohne Beantwortung; die Schulden betrugen nun schon 2660 rthlr.; 1764 insinuirte der Kriegs­rat Niethe den königl. Zahlungsbefehl über 2940 rthlr. Endlich erging am 15. April 1776 die Weisung des Königs an die Universität:Das von euch eingesandte Gutachten der dortigen juristischen facultaet und votain des Professoris Madihn wegen des Strausbergischen canonis haben wir erwogen. Da nun allerdings zu Anstellung des Pro­zesses wider die Stadt Strausberg überwiegende rechtliche Gründe vorhanden sind, so habt ihr euch ohne weiteren An- stand nunmehro zu streiten.

Der Urbede Process 17801788.

Die Klageschrift der Universität Frankfurt vom 29. Juli 1780 fasst die Sache dahin zusammen:

Kurf. Friedrich II. glorwürdigsten Andenkens verkaufte im Jahre 1451 vermöge der Verschreibung dem ganzen Convent und Bruder­schaft des Hauses der Barmherzigkeit Gottes Karthauser Ordens, vor der Stadt Frankfurt belegen, die jährlichen Zinsen und Renten in und auf der Stadt Rathause Strausberg, 34 Schock märkischer Landes- währung, 8 Pfg. auf einen Groschen gerechnet, als die Orbede von der ganzen Stadt Strausberg vor 1000 rheinische Gulden Der Magistrat machte sich vermöge einer zweiten Urkunde zur Entrichtung der Orbede an die Garthauser anheischig. 1525 hat Kurf. Joachim dazu noch 100 Gulden Münze von den Carthäusern aufgenommen und Wiederkauf innerhalb der nächsten 74 Jahr festgesetzt; wegen der Zinsen dafür hat er die Carthäuser ebenfalls an Strausberg verwiesen.*) 1540 hat der Kurf. Joachim II. das Carthaus mit allen dazu gehörigen Dörfern, Gütern und allen Aufhebungen in allen Massen und Rechten, Einkommen und Nutzungen der Universität zu Frankfurt geschenket. Dieser Universität competirt daher das Recht, obenerwähnte Orbede von der Stadt Strausberg zu verlangen. Diese hat auch seit der Schenkung bis 1672, also durch eine Reihe von 132 Jahren die Orbede der Universität jährlich bezahlet, obzwar zuweilen nur etwas auf Ab­schlag, wie das die Acta beim Magistrat ausweisen müssen. Jetzt be­streitet uns der Magistrat die Schuldigkeit zu Entrichtung der künftigen wie der bereits aufgeschwollenen Orbede. Ihrem Anträge, alle

*) vgl. S. 171.

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