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B. Seiffert, Die Orbede der Stadt Strausberg.
„schon etwas gehabt haben. Man müsse sich datier jetzt an die Güter „und Einkünfte der Bürgerschaft insgesamt halten. Das seien 1. die „Landkaveln, 300 Morgen gross. 2. Die Bürgerheide, die jährlich 50 „Thaler für Nutzholz und Kaufmannsgut einbringe. 3. Der Kämmerei- „Überschuss, der in den Jahren 1777—83 etwa 95 Thaler betrage. „4. Das Bürger-Deputatholz; das seien, wenn jeder Bürger 2 Klafter „eichen, und 4 Klafter fichten Holz erhalte, 494+988, also 1482 Klaftern. „Es brauche auf eine Klafter nur 1 gr. 11, 1/2 Pfg. Steuer gelegt werden „so könnte das den Bürgern nicht schwer fallen und vereinige sich „diese Absicht sehr wohl mit der Erhaltung der Stadt Wohlfahrt.“
Während der Mittagspause trugen die 3 Stadtverordnete diese Vorschläge der Universität der schnell einberufenen Bürgerschaft mit; als sie aber am Nachmittag wieder in der Commissionssitzung erschienen, erklärten sie im Aufträge derselben: „dass sie in Güte zu Abtragung „derUrbede nicht das geringste hergeben würden, indem sehr „viele nicht einen Groschen im Vermögen hätten, ihr Verdienst äusserst „schlecht und ihre Häuser weit über den Wert verschuldet wären. Auf »das Holz könnten sie das Geld auch nicht schlagen lassen, weil auf „jeden nicht so viel komme; desgleichen sei es mit den andern Vorschlägen nichts; kurz und bündig, es gehe auf keinen Fall.“ —
Die vorher erwähnte Petition au den König, die Rückstände niederzuschlagen oder aus einem königl. Fond herzugeben, wurde zwar vom Steuerrat Schwieger lebhaft unterstützt, doch fruchtete sie nichts, und der Stadtrichter Scholz aus Frankfurt kam auf den Vorschlag, einen grösseren Holzverkauf aus der Stadtheide vorzunehmen „behufs eines zu bezahlenden Aversionalquanti von 4—500 Rth. Urbeede“; die Kr. u. Dom. Kammer genehmigte denselben am 18. März 1788.
Von welcher Seite nun zuguterletzt die bessere Einsicht zum Durchbruch gekommen ist, wird wohl ein Geheimnis der Kriegs- und Domänenkammer bleiben; das steht aber fest, dass der Akt der Gerechtigkeit, welcher in der Königl. Verfügung vom 30. Okt. 1788 geübt wurde, nur ein mehrhundertjähriges Versehen (um keinen schärferen Ausdruck zu gebrauchen) der ehemaligen Hofrentei endlich gutgemacht hat. Wie mag der Wohl. Ehrsame Rat nach den vielen Plackereien tief aufgeatmet haben, als er schwarz auf weiss geschrieben las:
„Friedrich Wilhelm p. — — thun hiermit kund und zu wissen, „dass wir zum Besten der Stadt beschlossen, der Universität „gegen Entsagung aller ihrer Ansprüche sowohl auf die „rückständige als künftig fällig werdende Urbeden 1600 Thaler „auszahlen zu lassen, laut des darüber mit ihr geschlossenen Vergleichs -Berlin den 30. Oktober 1788.“ —
Warum nicht schon längst? —