Heft 
(1898) 7
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B. Seiffert, Die Orbede der Stadt Strausberg.

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Anhang über denUniversitäten- oder Städtegulden.

Wie schon gelegentlich bemerkt wurde, hatte die Stadt Strausberg ebenso wie viele andere märkische Städte, vierteljährlich einen Gulden an die Hofrentei zu zahlen, der ebenfalls zur Unterhaltung der Universität Frankfurt verwendet wurde. Die älteste Quittung, von Joachim I selbst ausgestellt, ist vom Jahre 1510, Mittwoch nach Trinitatis; im ganzen sind von ihm 8, von Joachim II. aus den Jahren 153665 im ganzen 16 Quittungen erhalten. Von 1567 an quittieren dieverordneten ein- nehmer der Ne wen Hiersteuer* zugleich übel-den gülden zu der vninersitet zu franckfurt; Thomas Gategast 1575, Borchardt Hartelt 1580, Martinas Stephan 1583, Jacob Pieterich 1588, Caspar Müller 1591, Haltzer Gram 1601, Sigimundt Schonbrunn 1604, Sigemundt Woltke 1620 und Galle Krause bis 1635.

Von da ah hat die zerrüttete Stadt nicht mehr bezahlt; denn als im Jahre 1644 dieHoff Rentey solche Heining der Universität ganz in bänden stellete, gab man daselbst an,dass die herrn von etzliehen Jahren liero mit 24 fl. vorhatft plieben. Darum forderte der Bevoll­mächtigte der Universität, Pistons, den Rat auf,das vffgewachsene Universitetengeldt richtigk zu machen, und ein späterer Mahnbriet des Rector Magistri vnd Doctores der Churf. Univerisät zu Franckfurth setzt im Professorenpathos dazu:das Sie als fautores literatorum vnd do bey Conservation der Academiae Ihre eigenes interesse in dem Ihre kinder in solcher gemessen und darinnen ihre studia füglich coliren können, hierinnen versiret-, gefälligst zahlen möchten.

Wie bei andern Verpflichtungen, so Hess sich auch hier trotz der Geringfügigkeit der Abgabe der Rat weiterhin säumig finden; manchmal musste von mehreren Jahren aufgerechnet werden, einmal ist eine grössere Schuld sogar durch eine Lieferung von Mauer- und Dachsteinen aus des Rates Ziegelofen zum teil abgetragen worden; im grossen und ganzen aber sind die Quittungen ziemlich regelmässig von Jahr zu Jahr erhalten. Die grosse Lücke von 1693 bis 1753 erklärt sich aus dem Umstande, dass weil der Rat 1694 sein Unvermögen, die Collegatengelder zu zahlen, gerichtlich beschworen hatte, man aufhörte, auch diese Forderung einzumahnen.

Von 1776 bis 1810 erfolgte die Zahlung des Städteguldens an die Agentschaft in Berlin, dann aber wieder an die Universität selbst, und nach ihrer Verlegung in die Hauptstadt Breslau an den Rendanten der mittelmärkischen Güter und Einkünfte der nach Breslau verlegten Universität von Frankfurt; später, seit etwa 1822 nahm die Regierungs­kasse die Gelder in Empfang.

Am 31. August 1851 löste Strausberg den Städtegulden mit 63 Thaler Kapital ab und der Fiskus begab sich aller seiner Rechte darauf.