Ein Ritterbauer in der Zauche.
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Luckenwalder Kreise, die einst zu Kloster Zinna gehörten, nennt man allgemein „das Männekenland“, ohne zu ahnen, dass es Mönchenland bedeuten soll.
Unter den Bauern des Dorfes Zauchwitz, die äusserlich angesehen sich von einander nicht mehr unterscheiden, als Besitz an Acker, Vieh, Geld, Gut es bedingt, wird am Ort selbst der eine durch die eigene Benennung „Kitterbauer“ hervorgehobeu. Ein zinnernes Weihgeschenk in der Zauchwitzer Kirche zeugt von mehr als zweihundertjähriger Ansässigkeit durch die Inschrift: „Marie Junckers Gurgen Randewigs Wittbe Verehret Gott zu Ehren in unser Kirche zwei gute Leuchter a. 1690“. Deutlicher aber reden sechs Lehenbriefe aus den Jahren 1536, 1571, 1599, 1646, 1389, 1713, die den Randewigs in Zauchwitz gegeben sind, obgleich sie die oben angeführte Benennung nicht erklären. In den Registern des Amtes Saarmund steht Randewig nur als Freibauer, und die Überlieferung giebt keine Auskunft über die einstige soziale Stellung, an die der Name Ritterbauer denken lässt.
In früher Zeit schon wird in dieser Gegend der Name Randewig urkundlich erwähnt, nämlich unter dem Kaufvertrag, den 1219 Kloster Lehnin wegen des Gutes Stangenhagen mit dein Inhaber, Ritter Ludolf und seiner Gemahlin Bia gegen eine Leibrente schloss. Abt Rudolf von Seiten des Klosters, Bederich, Graf von Belzig als Obmann und Grundbuchrichter, und Burchard von Brietzen, Ministeriale der Magdeburger Kirche, der als Besitzer schon 1216 vom Erzbischof Albrecht von Magdeburg die herrschaftliche Genehmigung eingeholt hatte, setzen die Bedingungen der Übergabe fest. Als Zeugen sind genannt Fridericus Golberghe, Rautwicus de beltitz, Fridericus de ploska, Johannes de lubaz, Wedegho de beltiz aliique plures milites et clientes (Riedel cod. dipt. A. X. 192 f. Ein Burgmann zu Belzig, möglicherweise im ritterlichen Gefolge des Grafen Bederich, so tritt uns Randewig entgegen. Deutlicher aber wird bei einem Abkömmling der Stand bezeichnet und damit auch für den Stammvater mehr gesichert. 1294 versprachen (Riedel 1. c. 219.) die Grafen Burchard und Ulrich von Lindow für den dem Kloster zugefügten Schaden Ersatz samt ihren vier Rittern Otto filius Randewici, Degenhardus et Otto fratres dicti de Woluen et henricus de Ronis. Während drei Ritter einen Geschlechtsnamen tragen, ist des ersteren Familienzugehörigkeit scheinbar gar nicht ausgedrückt, sondern nur seine Person durch den zugefügten Namen seines Vaters festgestellt. Ob ihm sein ehrwürdiges Alter oder sein höherer Rang die erste Stelle unter den Rittern verschafft hat, ist nicht zu entscheiden. Aber so regelmässig tritt der bestimmende Zusatz auf, dazu noch in abgekürzter Form Randewici, dass er als Geschlechtsname angesprochen werden muss. Als Kloster Leitzkau 1297 an das Kloster U. 1. Frauen zu Magdeburg Zehnt verkauft, ist nach Geistlichen vor einem andern