Wanderfahrt nach dem städtischen Ritter- und Riesel-Gut Buch.
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nicht mitgezählt waren.*) Von den 45 Hufen waren ausser den 4 Pfarr- hufen die 4 Ritterliufeu abgabenfrei, die übrigen 37 Bauerhufen zahlten Pacht, Zins und Bede. Die Zahl der Bauern wird nicht angegeben, dagegen die der Kossäthen auf 21.
Ein Krug und eine Mühle waren im Dorfe vorhanden, ferner bestand daselbst ein Lehnschulzenamt, dessen Besitzer, vermutlich der obenerwähnte Schmetsdorf, die Pacht von 6 Hufen bezog und jährlich den Bredows als Lehnsherren für das Lelmsgut anderthalb und für das Lehnspferd ein halbes Stück Geldes entrichten musste.
Ungefähr ein halbes Jahrhundert später werden die von Röbel als Lehnsherren erwähnt, denn ein Lehnsbrief vom August 1412 führt die Brüder Thomas und Zander von Röbel (Tamme vnd Czander Robil) als Inhaber des obersten Gerichts an und veranschlagt ihre Besitzungen zu „windischen Buck“ auf 16 Stücke Geldes (Riedel, Cod. III, 1, S. 50). Das Rittergut in Buch scheinen damals die Herren von Krummensee in Besitz gehabt zu haben, da eine Urkunde vom Januar 1416 ihre
Belehnung „czu wendeschen buk“ mit einem „hoff mit IIII hufen mit allen rechten“ und verschiedene andere Hebungen angiebt (Riedel, Cod. III, 1, S. 66). Ferner besass der Ritter Hans v. Waldow „im
dorff czu Buck czu einem rechten angefelle vnd auch czu rechten
manlehen czwey stucke geldes“, welche ihm Kurfürst Friedrich laut Urkunde v. 9. Juli 1441 (Riedel I, 12, S. 101) gegen Lösung der verpfändeten Urbede zu Straussberg verschreibt.
Einen Teil der Hebungen in Buch besass zu jener Zeit noch die Berliner Familie Rathenow, denn nach einer Urkunde vom 11. Januar 1431 (Riedel, Cod. I, 11, S. 330) verpfändet der Bürger Siegmund
Rathenow zu Cöln mit Genehmigung des Markgrafen Johann verschiedene Renten und Hebungen in „dem dorff wendischen Buck“ an zwei Bürger in Salzwedel und am 11. Februar 1438 belehnte Markgraf Friedrich der Junge die Familie Rathenow ausser andern Besitzungen und Hebungen mit „ein stucke geldes czu wendischen Buck“ (Riedel, Cod. I, 11, S. 343). Ausserdem war der obenerwähnte Altar der Nikolaikirche noch zu einer Hebung berechtigt, welche Verpflichtung erst 1541 abgelöst wurde. Die Gerechtsame der Familie Rathenow scheinen dagegen schon in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts von den Röbels ausgekauft worden zu sein, da sie seit dieser Zeit nicht mehr erwähnt werden.
In den Schossregistern von 1450 und 1480 werden die von Röbel schliesslich als alleinige Besitzer von „Wendeschenbuk“ (1480 Wendisgen- buck) genannt und der Umfang des Rittergutes auf 12 Hufen angegeben. Dagegen beschränkt ein Lehnsbrief vom Jahre 1483 den von Röbelschen
') Fidicin, Territ. I, 2. S. 51.