10. (3. ordentl.) Versammlung des VII. Vereinsjahres.
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Stande konnten acht Paare, im zweiten sechs und im dritten drei Paar Frauen mit dem Kinde zur Taufe in die Kirche gehen. Diesen Frauen durften nach der kirchlichen Feier die im ersten Stand einen guten Trunk Wein und Bier, die in den anderen beiden Ständen aber nur Werbensches Bier und die in allen drei Ständen nur Butter und Käse nebst einem Gericht Fische oder Fleisch geben. Nur wenn Fremde das Patenamt übernommen, war es erlaubt, sie samt etlichen der nächsten Freunde zum Abendessen zu laden.“
Auch nach Todesfällen und Beerdigungen wurde bekanntlich und wird vielfach noch heute wacker geschmaust. Auch diese Festlichkeiten berücksichtigte die Verordnung. „War jemand gestorben, heisst es da, so pflegten sich bisher Knechte und Mägde benachbarter und anderer Leute nachts zur Totenwache einzufinden und zweimal zu speisen, wobei es dann wohl passierte, dass sie sich „weidlich toll und voll gesoffen.“ Wollte in Zukunft jemand bei der Leiche wachen lassen, so sollte er eine Frau aus dem Hospital oder sonst eine andere dazu
zu sich fordern. Die Leidtragenden sollten nicht, wie bisher oft
geschehen, vom Kirchhof oder aus der Kirche fortgehen, sondern bis zum Ende der Feier bleiben, die Angehörigen des Verstorbenen nach Hause begleiten und sich von denselben durch „Wünscliung eines seligen guten Tages oder Abends“ verabschieden. Alle Mahlzeiten am Abend des Begräbnistages waren streng untersagt. Waren dagegen auswärtige Leidtragende erschienen, so konnten die Hinterbliebenen sie nebst drei oder vier guten Freunden wohl bei sich behalten.“
13. Ferner besprach Herr Dr. Pniower die von unserm Mitgliede Herrn Polizeilieutenant Paul Schmidt verfasste Chronik der Berliner Schutzmannschaft, die vor einigen Monaten unter dem Titel: „Die ersten 50 Jahre der Königlichen Schutzmannschaft zu Berlin“ erschienen ist. Die Schutzmänner sind in Berlin populär, aber wie man wohl gestehen muss, unbeliebt. Und doch sind sie mit dem Berliner Leben, mit der Vorstellung, die man sich von ihm macht, so verwachsen, dass sich mancher wundern wird zu hören, das Institut sei nicht älter als 50 Jahre. Unsere Schutzmannschaft ist ein Kind der Revolution von 1848. Damals wurde die Unzulänglichkeit der Polizei der Hauptstadt evident, und da die zur Aufrechterhaltung der Ordnung gebildete Bürgerwehr sich als kein ernsthaftes Institut erwies, so war eine völlige Neuorganisation des Berliner Polizeiwesens geboten. Durch eine Kabinetsordre vom 23. Juni 1848 wurde die Schutzmannschaft in’s Leben gerufen. Vier Wochen später war ihre definitive Organisation durchgeführt. Am 24. Juli erschienen die Schutzmänner zum ersten Mal zum Dienst in den Strassen Berlins. Welche Veränderungen und Erweiterungen das Institut bis zur Gegenwart erfuhr, erzählt der um die Berliner Lokalforschung vielfach verdiente Verfasser mit grosser Genauigkeit und wenn man die Sprödig-