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Das Kaiserliche Gesundheitsamt.
die Sachen näher, weist zugleich darauf hin, dass er sie am vorigen Sonnabend in der Anthropologischen Gesellschaft vorgelegt habe, in deren „Verhandlungen“ sie demnächst beschrieben und abgebildet sein werden, weshalb hier die Wiederholung vermieden wird.)
7. Herr Buchholz legt eine kleine Sammlung Dörbeck’scher Bleiskizzen vor, die dem Märkischen Museum von Herrn Schmidt-Neuhaus überwiesen sind. Es sind Originalvorlagen zu einem Teil der vor 5 Jahren vom Vortragenden hier demonstrierten Berliner Volkswitz- und Redensarten-Bilder (cfr. Monatsschrift, Band II. S. 159—165). Die meisten tragen das Monogramm Dörbecks und Angaben für die Farben der Bilder; auf einem, dem „Guckkasten“ ist vermerkt: „Nach Hosemann 1834“, auf einem anderen „nach F. Krüger“.
8. Herr Dr. Georg Siegerist wird seinen Vortrag: „Aus den Tagebüchern des alten Heim“ in erweiterter Form im Archiv veröffentlichen
Das Kaiserliche Gesundheitsamt.
(Vgl. Mtsb. VT. Jahrg. S. 221.) Mit einem Lichtdruck.
Die öffentliche Gesundheitspflege nimmt in der neueren Zeit das hervorragende Interesse aller Kreise in Anspruch, so dass ihre Segnungen nicht nur unserem eigenen Volke, sondern über die Grenzen unseres Vaterlandes hinaus auch anderen Völkern zu Teil werden. Unermüdlich wird gekämpft mit den Waffen der Wissenschaft und Forschung gegen das unheilvolle Gespenst der Seuchen und Epidemien, gegen die geheimen Verfälschungen unserer Nahrungsmittel, gegen die Schäden, die die Gesundheit des Arbeiters in den Fabrikbetrieben bedrohen und anderes mehr. Vieles ist geschehen und vieles bleibt noch in der Zukunft zu thun übrig.
Die Stätte kennen zu lernen, an der in erster und hervorragender Linie die genannte Thätigkeit ausgeübt wird, wird daher einem Jeden, den die Errungenschaften der Gesundheitspflege interessieren, willkommen sein.
Die Errichtung des Kaiserlichen Gesundheitsamtes fällt in das erste Decenniuin nach der Reichsbegründung, in jene grosse Zeit, da die Einzelinteressen der Bundesstaaten dem Einheitsgedanken des Reiches untergeordnet wurden.
Bisher hatten die Bundesstaaten für sich allein die Sorge um das Wohl ihrer Angehörigen und erliessen die in gesundheitlicher Beziehung nötigen Verordnungen und Massregeln. Eine einheitliche Regelung fand nicht statt.