Heft 
(1898) 7
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Salzbrunn.

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königliche Kosten durch den Bauinspektor Nettke aufgeführt, der es sich nicht verdriesscn Hess, in jeder Kolonistenfamilie eine Patenstelle zu über­nehmen. Ausser der Schule war ein Bethaus vorgesehen, aber die Gemeinde erklärte, dass die fehlenden Mittel zum Bau einer Kirche von ihr zugelegt werden würden. Die reformierten Ansiedler hielten sich kirchlich zuerst an Trcuenbrietzen, wurden dann von Potsdam aus durch den Inspektor Wentzel- mann, und seit 1763 von Lehnin aus durch den Prediger Beauvais geistlich versorgt, bis der Ort als Filial zu Wittbrietzen gelegt wurde. Die Kirche war zwar geplant und abgesteckt, aber der Bau durch die Kriegsläufte so weit hinausgeschoben, dass die Einweihung erst am 22. Juli 1763 erfolgte. Die Erbzinsversehreibung vom 17. März 1754 giebt an, dass auf der Feld­mark Salzborn 8 Höfe mit je 51 Morgen Acker, 16 Morgen Wiese und 2 Morgen Ilofraum entstanden sind, auf der angrenzenden Feldmark Klein Klausdorf 4 Ilüfe mit je 2 Morgen Hofstelle, 53 Morgen Acker, 18 Morgen Wiese, die zusammen das neue Dorf Salzbrunn bilden sollen. Jedem An­bauer war die Aussaat an Winter- und Sommergetreide überwiesen, das nötigste Vieh, nämlich drei Ochsen, drei Kühe und zu einem Zuchtschwein drei Thaler, für das tote Inventar zehn Thaler zu Wagen und Pflug nebst freiem Nutzholz. Ihr Unterhalt war durch Verpflegungsgelder ihnen bis zum 1. August 1749 sicher gestellt. Nach Ablauf der beiden Freijahre soll von Trinitatis 1751 an jeder Hof jährlich 27 Thlr. 16 Gr. Erbzins Martini und Ostern entrichten, aber zu keinerlei anderen Abgaben oder Leistungen herangezogen werden. Von gewaltsamer Werbung sollen die Kolonisten und ihre Nachkommen auf ewige Zeiten befreit sein. An den Holztagen hatten sie gegen 1 Thaler Holzgeld und 3 Gr. Stammgeld freies Raff- und Leseholz zum eigenen Bedarf oder, falls dies fehlte, 3 Klafter Brennholz vom Förster. Zwar sollten die Bauern freie Eigentümer der ihnen übergebenen Besitzungen sein, aber erst die Enkel die Höfe verkaufen dürfen, auch die Söhne, welche die väterliche Wirtschaft übernahmen, nicht mehr an die Miterben herauszahlen, als die Väter aus eigenen Mitteln nachweislich hinein­gesteckt hatten. Die Schule wurde ausgestattet mit dem alten Bornland von ca. 10 Morgen Acker und 4 Morgen Wiese. Der Schulze erhielt seinem Bauernhof Dienstland zugelegt von 3 Morgen Acker und 5 Morgen Wiese, doch dem Könige blieb Vorbehalten die freie Verfügung über das Amt und seine Ausstattung.

Diese weitgehende und freigebige Fürsorge des grossen Königs, welche nicht aus einer genialen Eingebung, sondern nach sorgfältiger Erwägung auf Grund missglückter Versuche dieser, wie anderer Anlage gewidmet war, erlaubt einen Schluss auf die Bedingungen, mit denen die Markgrafen der deutschen Einwanderung in blutgetränkte und verödete Grenzländer ent- gegenkommen mussten. Damals gab es keine Beamte im Lande, die Jahr und Tag für Unterhalt und Unterkunft sorgen, keine Nachbaren, die aus eigener Aufzucht Nutzvieh verkaufen konnten. Deshalb ist die Ansicht schwer anzunehmen, dass die neuen Kolonisten für den ihnen überwiesenen Acker einen Kaufpreis bezahlt haben. Noch weniger kann man die Schulzen nach Art moderner Unternehmer zu Kapitalisten stempeln, welche nicht nur ihr Lehen, sondern die ganze Feldmark kauften, um sie an Hüfner mit

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