Heft 
(1898) 7
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P. Schmidt

fernung an diesem Sumpf vorüber zur Nieplitz an die Brücke bei Eisholz führt, Salzkristalle, das Moos und die Bilanzen des Sumpfes sind mit salziger Ablagerung bedeckt. Dann ist auch das Wasser des grösseren Brunnens klar und in beiden von reinem Salzgeschmack.

Unter Joachim II. erboten sich Salzsicder in Trebbin und Saarmund, unbenutzte Soole aufzusuchen und zu bearbeiten gegen 10 völlige Freijahre, freies Bauholz und zunächst freies Brennholz. Danach wollten sie als einzige Abgabe den dreissigsten Pfennig entrichten und stets dem Kurfürsten 1 % vom Gewinn Vorbehalten. Dadurch scheint der Kurfürst auf das Salz bei Beelitz aufmerksam geworden zu sein. Obgleich ein Schreiben 1542 wenig Hoffnung blicken lässt, wurde doch 1545 der Brunnenmeister Leonhard Kai­man aus Neuburg vorm Walde, Unterthan des Pfalzgrafen bei Rhein, angc- stellt. 200 Thaler Reisegeld war ihm bewilligt und eine Anleihe von 3000 Gulden, in Beelitz aufzunehmen. Mit zwei Rosswerken suchte er des andringenden Grundwassers Herr zu werden, indem er wohl eine Art Schöpf­räder herstellte, die nicht genügende Leistung aufwiesen. 1549 boten sich, empfohlen durch kaiserliche Beamte, unter denen sie in Bergwerken gearbeitet hatten, die Brüder Niklas und Hermann Hirsch an, um eine Maschine aufzu­stellen, welche auch aus dein tiefsten Schacht alles Wasser heraufheben sollte. Mit fürstlicher Freigebigkeit wurden ihrem Wort gegenüber die Mittel gereicht an Baumaterial, Arbeitskräften, vollem Unterhalt, und die Befreiung von jedem Einblick in ihr Schaden ausgesprochen. Als Belohnung verschrieb ihnen Joachim Anteil am Salzwerk und 8000 Thaler, die in drei Jahren aus­gezahlt werden sollten. Im Mai begannen sie ihr Werk, das in vier Wochen fertig sein sollte. Da aber der ganze Sommer verstrich, und der Wasser­müller Jakob Schulze in Beelitz abfällig über ihre Thätigkeit sich üusserte, entsandte der Kurfürst mit einer Kommission zur Besichtigung des Salz­brunnens seinen Küchenmeister Johann von Blankenfelde und den Bürger­meister Georg Matthias von Berlin im November 1549. Gebrüder Hirsch hatten sich unsichtbar gemacht und ihre Ilerrichtung mit einem Bretterver­schlag verdeckt, der nach einigen Bedenken aufgerissen nur eine schwache Maschine aus Eisen zeigte. Noch in demselben Winter begab sich die Kommission zu abermaligem Einblick nach Beelitz, und der Kurfürst folgte ihr selbst. Wieder hatten sich die Brüder entfernt und am Salzbrunn ein Ding hinterlassen, das einer Wanduhr oder einem Bratenwender ähnlicher sah als einem Wasserhebewerk. Nach diesem Befund verfügte Joachim, dass die Brüder Hirsch Lohn und Auslagen für die Zeit ihres Aufenthaltes am Salz­brunnen bereits erhalten hätten, die verschriebenen 8000 Thaler aber mangels jedes Erfolges nicht beanspruchen könnten. Hermann Hirsch begab sich mit der Verschreibung nach seinem Wohnort Rostock in Mecklenburg, während sein Bruder vor einer Kommission in Köln a. d. Spree im Frühjahr 1550 sich stellte. Obgleich er zugestand, dass er seiner Verlieissung und den Anforde­rungen nicht nachgekommen war, forderte er doch auf die Verschreibung sich berufend die 8000 Thaler und erhob, nachdem er das Kurfürstentum ebenfalls verlassen hatte, im Juli 1550 Klage beim Reichskammergericht in Speier, durch das Joachim im März 1554 in die Kosten verurteilt wurde. Auf Joachims Protest erneuerte Hirsch 1559 die Klage beim Reichs-Kammer-