Heft 
(1898) 7
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Salzbrunn.

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gericht, auch der Herzog' von Mecklenburg nahm sich seines Unterthans in Vorstellungen an. Endlich übertrug der Kaiser Ferdinand den Reichsstädten Nordhausen und Mühlhausen i. Thür, das Schiedsgericht in dieser Sache. Im Mürz 1504 hatte sich dies an Ort und Stelle begeben, auch die Zeugen dort vernommen, unter denen der Bürgermeister Matthias erklärte, dass die beiden Hirsch nichts verdient hätten, als an ihrem Werke aufgehängt zu werden, während der Wassermüller zu Beelitz und ein Röhrenbohrer über das unthätige und ausschweifende Leben der beiden Abenteurer Aussagen machten. Festgestellt wurde, dass die beiden Maschinenbauer für ihre Per­son während ihrer Arbeit 12 Groschen Lohn und 300 Thaler Reichsgeld, Hermann Hirsch auch noch einen Vorschuss erhalten hatte. Der Salzbrunnen wird beschrieben als eine grosse Grube, ungefähr 30 Ellen breit voll Wassers, in der ein Gerüst von Pfählen, Balken und Brettern stand, auf denen man wegen ihres morschen Zustandes nicht gefahrlos über dem Wasser herum­gehen konnte. Ein Bretterdach, von freistehenden Pfosten getragen, stand über der Grube und an beiden Seiten zwei grosse hölzerne Räder. Zu jedem Rad gehörte ein Brunnenrohr, durch das hindurch eine eiserne Kette mit ledernen Knoten oder Schläuchen beim Umgang des Rades gezogen, und das Wasser in hölzerne Kinnen abgepumpt wurde. Nach dem Tode von Niclas Hirsch lebte der Prozess weiter, bis er durch gütlichen Vergleich 1569 beendet wurde, nach neunzehnjähriger Dauer.

Die Salzgewinnung scheint unterdess ihren Fortgang in der früheren Weise gehabt zu haben. Denn Joachim verordnete 1560: Weil dann das Saltzwerk . . . sonderlich ufm Thure bey unser Stadt Belitz allbereit soweit arigerichtet und des salzes so viel gesotten wirdet, dass die ohrte daselbst umbgelegen, desselben alda zu irer notturft und zimliche pillige bezalung überflüssig genug überkommen könne, dass die Einfuhr auswärtigen Salzes auf hören sollte. (Klöden S. 53). Adam Randowich in Zauchwitz beschwerte sich, dass ihm 1 V a Scheffel Salz, die ihm laut Lehensbriefes aus dem Zolle zu Beelitz zuständen, schon neun Jahre während seiner Unmündigkeit vorent­halten würden. Der Zöllner Plumperdung zu Beelitz gab die Erklärung ab, dass kein Salz mehr in Beelitz verzollt würde, weil die Einfuhr vom Aus­lande untersagt auch unnötig wäre, da das Salzwerk auf dem Thur die- Gegend versorgte.

Die Nachricht eines Zeitgenossen, des Beelitzer Diakonus Creusing, zum Jahre 1571 leitet eine günstigere Periode ein.In der Zeit ist auch den Bürgern befholen worden, Holtz auff den Saltzbrun ein halb Meil wegs von Belitz gelegen aufm Thur walde zu fhüren, dan s. Churf. G. willens, solchen Saltzbrun wieder aufzurichten zu lassen. Diesen Saltzbrun hat Joach. 2 fast für 30 Jahren mit sehr viel Unkosten anrichten, und weil das Saltz mehr gekostet, den es Werdt sein kan, wieder vorghen lassen. Im Aufträge des Kurfürsten Johann Georg stellte Hans Güldenzopf aus Weimar unter Zu­ziehung sachverständiger Männer, des Wassermüllers Jakob Schultz zu Beelitz, des Hans Schönfleisch und des Balzer, der auf dem Thur wohnte, eine Untersuchung der Saline an. Sein Gutachten wendete sich gegen die fehler­hafte Einrichtung des Rosswerkes, das wegen harter Liederung der Schläuche viel zu schwer ginge. Die Schächte fand er überschwemmt und deshalb