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Kleine Mitteilungen.
umb Verseumblichkeit willen der Schreiber nicht wissen“ (Gäbel I S. 155). In der Kosegartenschen Bearbeitung (I S. 248) wird hierbei erzllhlt, dass Herzog Barnim seine Tochter Hedwig Markgraf Hans zur Ehe gegeben und als Brautschatz Stücke der Neumark und das Ukerland abgetreten habe. Es steht nun urkundlich fest, dass Barnim I 1250 zu Hohen-Landin zum Ersätze für Wolgast, auf das die Askanier Ansprüche hatten, die Ukermark an Johann I. und Otto III. abtrat und die Lehnshoheit derselben anerkannte (Cod. dipl. Pom. I N.452. Pom. Urk.-B. I N. 512 vgl. Zickermann, Forsch, z. Brand, u. Preuss. Gesch. IV S. 44 f.). Diese Unterwerfung des Herzogs war wohl unzweifelhaft eine Folge eines von ihm unglücklich geführten Krieges. Kantzow weiss entweder von dieser Thatsache nichts oder, was wahrscheinlicher ist, verschweigt sie, weil er in seine Chronik Ereignisse, die für das pommersche Herzogshaus unrühmlich sind, nicht aufzunehmen pflegt. Deshalb entschuldigt er sich mit der „Verseumblichkeit der Schreiber“. Die spätere pommersche Geschichtsschreibung, die an Kantzow anknüpfend um die Beziehungen zwischen Brandenburg und Pommern einen noch reicheren Kranz von Erfindungen und Erdichtungen zu Gunsten des Greifenhauses windet, hat dann auch für die Abtretung der Ukermark eine recht ansprechende Veranlassung entdeckt und dazu eine pommersche Fürstentochter ersonnen. Der bedeutende Geschichtsforscher Rob. Klempin hat anfänglich der Nachricht Kantzows auch Glauben geschenkt (Pom. Urk.-B. I S. 279), dann aber in seiner unübertrefflichen Forschungsweise dieselbe nicht als einen genügenden Beweis angesehen, um in seinen Stammtafeln des Pom- mersch-Rügischen Fürstenhauses (Stettin 1876) dem Herzog Barnim eine Tochter Hedwig zuzuschreiben. Eine solche ist nicht nachzuweisen, desshalb kann auch die Deutung des Wortes „Hesera“ auf eine pommersche Hedwig durchaus nicht angenommen werden. Ob diese Deutung überhaupt richtig ist, bleibt mehr als zweifelhaft; irgend ein Beweis ist nicht gebracht, und sie fällt in sich zusammen, wenn eben die Nachricht von der pommerschen Hedwig als unglaubwürdig bewiesen ist. M. Wehrmann.
Kleine Mitteilungen.
Der Burgwall von Krielow bei Gross-Kreuz. Der dem Besitzer Wendt gehörige Burgwall liegt nordwärts von dem Dorfe Krielow in dem unmittelbar die Dorf stelle berührenden Luche. * Neben dem Gasthof von Polz führt ein Landweg quer nordwärts nach Schmergow, an den sich, durch drei mit hohen Erlen bestandene Gräben umschlossen, ein fast quadratisches sumpfiges Gelände anlehnt. Inmitten desselben, etwa 150 Schritt vom Wege entfernt, erhebt sich der Wall als eine in ihrem Scheitel 4 m. über dem Wiesenniveau steigende runde Erhöhung, die nach allen Seiten gleichmässig abfällt. Ein 4 m. breiter Graben umgiebt ihn, der wiederum von einem niedrigen, etwa 80 cm hohen und 2 m breiten Wall umgtirtet ist. Nur im Süden nach dem Dorfe zu ist der letztere fast verschwunden. Durch Ab-