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Friedrich Backschat, Kloster Zinna bei Jüterbog.
und den täglichen Mangel an Rechtspflege zu klagen hatte; da bestimmte der Papst Honorius III. im Jahre 1221, dass dem Kloster in dem Erzbischof von Magdeburg, dem Bischof von Merseburg und dem Abt von Lehnin drei päpstliche Beschützer gegeben würden, die jeden mit Bann belegen sollten, der sich au dem Eigentum des Klosters vergriffe. (Reg. Nr. 5).
Unter diesem Schutze konnten die Mönche daran denken, den Ban der Kirche in Angriff zu nehmen, und schon 122ß war sie so weit vollendet, dass am 15. Mai dess. J. die Einweihung stattfinden konnte. 34 )
Alles bestellten sie anfangs selbst und erst später thaten sie ihren Neuhof (nova curia) auf Getreidepacht an Bauern, aus, weil er zur eigenen nutzbaren Bewirtschaftung zu fern lag. Dann bauten sie auch zwischen dem Kloster und dem Dorfe Zinna um 1285 das Dorf Grunow, das heutige Grüna (Bahnstation für Zinna), nicht allein auf eigene Kosten, sondern auch, wie es im Fragment einer Zinnaer Klosterchronik heisst, 3: ') mit „eigenen Händen“ und verpachteten daun ebenfalls die Äcker an Bauern „sub certo pacto.“
Wo Wasserkraft vorhanden war, da legten diese rührigen Mönche auch an anderen Orten Mühlwerke an, namentlich an der Nieplitz in der Stadt Brietzen, die von ihrem Urspninge bis ans Havelbruch, mit allen Zu- und Abfällen des Flusses seit dem Ende des XIII. sec. ihr Eigentum wurde 3 *) (vergl. Reg. Nr. 17—19). In Besitz dieser Mühlen, suchte der Abt auch Rechte über die Stadt zu gewinnen. Dieses Streben, sich in den Besitz der benachbarten, blühenden Stadt zu setzen, war für Bi’ietzen die Quelle einer Menge drückender Beschränkungen und fortwährender Streitigkeiten, die jedoch nie zu einer Einigung geführt haben (vergl. Reg. Nr. 20, 21, 34, 42, 49, 52, 59). Zinnas Mönchemüssen ein wahres Schreckbild für Brietzen gewesen sein. Noch heutzutage schreckt man in Treuenbrietzen die unai’tigen Kinder mit den Worten: die „Zinn’schen kommen!“ Wie schon gesagt, hatten die Klostei-brüder gegen Ende des XIII. sec. Eigentum an der Nieplitz erworben. Mit ihm war zugleich die Berechtigung verbunden, dass niemand ausser ihnen an diesem Gewässer Mühlen anlegen, und dass innerhalb einer Meile der Umgebung von Brietzen keine Windmühle Platz finden
M > vgl. Anm. 10.
“) Riedel. C. n. d Br. D. S. 269 f. — Gefunden in Prozessakten über einen Bierstreit, der im Jahre 1632 zwischen Jüterbog und Luckenwalde geführt wurde und damals von dem Rat zu Luckenwalde edirt.
“1 Riedel, A IX, 353 ( . . proprietatem fluvii civitatem ßritzne pertranseuntis a prima ortus sui origine usque in sylvam, que vocatur Havelbruch cum Omnibus rivulis affluentibus, lignis, pasruis, areis desertis . , . pertinentibus ac molendinis nunc in eo locatis et in posterum locandis . . .)