* > 4 ^
!W*8s**tv«|j|FWi
Friedrich Backschat, Kloster Zinna bei Jüterbog.
43 J
durfte 31 ) (Reg. Nr. 18, Zwangs- und Bannreclit). Daher entstand das Sprichwort: „Der Abt hat den Brietznern Wind und Wasser abgekauft.“ Desgleichen verboten 13U3 die Markgrafen Otto, Konrad, Johann und Waldemar den Gebrauch aller dem Kloster nicht gehörigen Müllerwagen (vergl. Reg. Nr. 21). So übte denn Zinna einen vollstängen Mahlzwang auf Brietzen aus. Wichtig ist daher das Zugeständnis des Markgrafen Ludwig, der den Brietzern in „Ansehen ihrer Treue“ eine Wassermühle zu bauen erlaubte, die heutige Zindelmühle,* *) am 3. XII. 1348. Die Nichtachtung aller dem Kloster gehörigen Rechte erklärt sich dadurch, (hiss Zinna zu Ludwigs Gegenpartei gehörte. Nach der Herstellung des Friedens des Markgrafen mit seinen Nachbarn trat das Kloster mit seinem Widerspruch gegen die Mühle hervor. Am 14. VIII. 1360 3s ) wird ein Vertrag geschlossen (Reg. Nr. 34), in welchem dem Kloster eine vierteljährliche Pacht von 4 Wispel Roggen zugesichert wurde.
Bald jedoch kamen neue Streitigkeiten. Der Abt weigerte sich, von seinen Mühlengebäuden in Treuenbrietzen die Kommunalsteuern abtragen zu lassen, bald verwehrten ihm die Bürger das Recht, die Klostermühlen zu verpachten, bald stritt man über die Beschaffenheit der Mehlmetzen in der Klostermühle, bald über den Gebrauch der letzteren als Lohmühle. Auch erhob der Abt Ansprüche aufs Stadtgebiet, Gewässer und Berechtigungen an der Lewenitz, der Klausdorfer Haide. In den Jahren 1410, 1423, 1431, 1452 und 1531 werden Entscheidungen über diese Streitigkeiten getroffen, doch nie wird eine Einigung erzielt. Die Mönche von Zinna sollen übrigens auch die Mauern von Brietzen gebaut haben.
") Riedel A IX, 356 ( . . . quod . . > aliquod molendinum, supra predictas aquas aut quaslibet alias nostri Dominii nec. aliqua ventorum molendina ... in .omni circuitu Brizne per unum milliare de novo presumat nec debeat edificare.)
*) Der Name wird verschieden erklärt. Ganz haltlos ist die Erklärung, dass der Name herzuleiten sei aus „Zinnaermühle“. Gerade diese Mühle wurde von den Bürgern Treuenbrietzens erbaut und gehörte nicht zu Zinna; ebensowenig ansprechend ist die Erklärung des Dr. H. Berghaus: Zindelmühle-Zinsmühle. Im Munde des i Volkes heisst die Mühle noch heute die „Zingelmühle“. Ein Blick auf den Stadtplan von Treuenbrietzen lehrt, dass die Mühle angelegt ist im Zuge der Stadtmauer 1 (cingulum). Auch eine Schleuse, die das Wasser des Stadtgrabens, der Treuenbrietzen kreisförmig umschliesst, aufstaute, heisst die Zingelschleusse (Urkde von 1352: „prope catheractam, quod vulgo cynglus nuncupatur“("~T?fschon, a. a. O. S. 26). Der Name „Zingel“ findet sich noch als Strassennamen in mittelalterlichen Städten für Strassen, die auf der ehemaligen Umwallung, dem cingulum, angelegt sind. So z. B. in Hildesheim. Ohne Grund übersetzt Pischon cynglus mit Zwingei.
3 b Riedel A IX, 379 (.. . und sullen uns alle Jaar veir winfcepil rogkin davon gebin czu veir czeiten, tzu weyhnachten eynen winfchepel ropkin, tu ostirn danach den andern, tzu sunthe Johan tage baptisten, alz her geborn ward, den dritten, tzu sunte michahel darnach den vierten. . . .)