Heft 
(1898) 7
Seite
457
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Fiiedrich Backschat, Kloster Zinna bei Jüterbog.

457

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Inhalt der Urkunde.

Jahr.

Tag.

76.

Riedel,

A IX, 497

Kurfürst Joachim und Markgraf Albrecht verweisen die Stadt Belitz mit dem Zinse für die geliehenen 600 Rh. Gulden an den Zoll zu Belitz.

(ern Nicolaus apt zur zcynnen . . .)

1501

17. Juni.

77.

Riedel,

A III, 306.

Des Erzbischofs Emst zu Magdeburg und des Churfürsten Joachim zu Brandenburg Recess wegen Grenz-, Flur- und Forst-Irrungen zwischen den Städten Sandow und Havelberg.

(. . . Er Benedictus, Abt des Closters Cynne .)

1508

78.

Dreyhaupt,

Saalkreis,

T. I, 822.

Benedicti, Abts des Klosters Zinna, Charta Visi- tationis dem Jungfrauen-Kloster Marienkammer zu St. Georg zu Glauche ertheilet.

(Nos frater Benedictus Abbas in Czenna . . .)

1512

12. Febr.

79.

Riedel,

B VI, 397.

Verabredung zwischen dem Cardinal Albrecht, dem Kurfürsten Joachim, dem Bischöfe zu Branden­burg und den Capiteln zu Magdeburg und Bran­denburg, wie ihre Streitigkeiten verglichen oder endlich durch den Fürsten Johann von Anhalt entschieden werden sollen.

(. . . auch andere meher holtzung, grenitz und tritt Sachen des Closters Zcynna und Ampt Dahme . . .)

1533

26. Mai.

80.

Riedel,

A XI, 472.

Polizeiordnung des Abtes Matheus von Zinna für den Flecken Luckenwalde.

1540

10. Mai

81.

Riedel,

A XI, 492.

Johann Albrecht, Erzbischof von Magdeburg, be­kundet, einige Kleinodien, Privilegien und Brief­schaften des Klosters Zinna in seine Verwahrung genommen zu haben.

1546

4. Juni.

82.

Riedel,

B VI, 488.

Kurfürst Joachim II. überlässt dem Domkapitel zu Magdeburg namens des Klosters Lehnin die Lehnsherrlichkeit über die von Barbi zu Loburg und verträgt sich mit demselben über verschie­dene Streitpunkte.

(. . . itzige verweser im neuen Lande (Barnim) soll dem Closter (Zinna) alles . . vorreichen . .)

1547

1. April.

83.

Riedel,

A II, 518.

Churfürst Joachim II. verspricht dem Domkapitel zu Magdeburg, die Irrungen wegen der im Je- richoschen gelegenen Zubehörungen des Amts Plauen zu vertragen, die Bischöfe zu Havelberg und Brandenburg künftig dem Erzbischöfe Öbedienz leisten zu lassen, auch diese Bistümer aufrecht zu erhalten und begiebt sich seiner Einmischung in die Angelegenheiten des Klosters Zinna, namentlich in Betreff seiner Besitzungen in Straussberg.

1549

Februar.

31