Heft 
(1905) 14
Seite
218
Einzelbild herunterladen

218

23. (9. ordentliche) Versammlung des XIII. Vereinsjahres.

geeignete Persönlichkeiten ergänzen, insbesondere dnrch die Vorstände brandenburgischer Vereine und Sammlungen, die im Sinne der ßundes- bestrebungen tätig sind.

Die Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag von mindestens 2 Mark, für den sie zugleich Mitglieder des Bundes werden und die Veröffentlichungen erhalten. (Die bisherigen Mitglieder des Bundes sind von weiteren Beiträgen befreit.) Die Beiträge fließen in die Bundeskasse, welche die Hälfte für die Zwecke des Ausschusses zurückzahlt. Nach seiner Konstituierung sucht der Ausschuß Zuschüsse seitens der Provinz- und Gemeindebehörden zu erlangen.

Die Leitung wird besorgt von einem Vorsitzenden, einem Schrift­führer und einem Schatzmeister, die jährlich zu wählen sind. Der Aus­schuß hat jährlich mindestens eine Zusammenkunft, die sich nach Mög­lichkeit einer größeren Versammlung brandenburgischer Geschichts-, Heimat-, Museums- oder ähnlicher Vereine anschließen soll.

Der Ausschuß übernimmt die Arbeiten für die Provinz Branden­burg, welche der Bund Heimatschutz in seinem Aufruf und Arbeitsplan vorgezeichnet hat. Sie liegen im allgemeinen auf drei Gebieten:

A. Erweckung des Interesses der Bevölkerung für die engere Heimat durch Vorträge, Veröffentlichungen und Unterstützung aller von Seiten märkischer Vereine darauf gerichteten Bestrebungen.

B. Erhaltung des Landschaftsbildes in seiner schlichten Natür­lichkeit und in seiner überlieferten zweckmäßigen Bauweise. Abwehr aller Verwüstungen und gewaltsamen Entstellungen, welche den Ileimat- sinn und das Verständnis für die Heimat untergraben.

C. Werbung von Vertrauensmännern, welche die Arbeiten des Ausschusses durch Übermittelung von Nachrichten unterstützen und sich die Pflege der Heimat auf Grund einer Handweisung angelegen sein lassen.

Die Mitglieder des Ausschusses suchen den Heimatschutz dadurch wirksam zu organisieren, daß sie die örtlichen Vereine mit verwandten Bestrebungen gewinnen und unter Umständen Untergruppen des Bundes Heimatschutz ins Leben rufen.

Besonderer Arbeitsplan.

Der Ausschuß legt seiner Arbeit einen Plan zu gründe, der je nach den zeitlichen Bedürfnissen zu erweitern ist. Für die Durchführung einzelner Aufgaben ist die Bildung von Fachausschüssen vorgesehen. Zu den nächstliegenden Arbeiten des Ausschusses gehören:

1. Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt, sowie merkwürdiger Steinblöcke, soweit sie mit den wirtschaftlichen Verhältnissen im Einklang steht. Unterstützung der vom Botanischen Verein für die Mark Branden­burg unternommenen Schritte zur Herausgabe eines botanischen Merk-