23. (9. ordentliche) Versammlung des XIII. Vereinsjahres.
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buches. Schaffung von Brut- und Lebensstätten für die Tierwelt (Vögel, Käfer etc.).
2. Unterstützung des Provinzialkonservators in der Erhaltung der Bau-, Kunst- und Geschichtsdenkmäler.
3. Erhaltung der örtlichen Bauweise, besonders beim Bauern- und Kleinstadthaus, Ausgleich zwischen den Eigentümlichkeiten der geschichtlich gewordenen Bauarten und den Forderungen der modernen Lebensweise im Anschluß an die heimatliche Überlieferung. Studium der örtlichen Haustypen (Laubenhaus, wendisches Haus, sächsisches Haus, märkisches Dieleuhaus, Haus der Nuthe-Nieplitz-Niederung, fränkische Gehöftanlage) und Nutzbarmachung der Ergebnisse für eine den heimatlichen Verhältnissen entsprechende Weiterentwicklung an den niederen Bau- und Gewerbeschulen, Hinweisung auf klare Scheidung der Baugruppen in solche der Ackerbau-, Großstadt- und Industriebezirke in den Bauordnungen.
4. Unterstützung und unter Umständen Wiedererweckung und Neuschaffung des Hausfleißes und anderer gewerblicher Tätigkeiten. Als solche Überreste kommen zunächst in Betracht: Weberei, Wirkerei und gewisse Holzarbeiten. Zur Einführung empfehlen sich Knüpf- und Stroharbeiten. Bemühungen, diesen Erzeugnissen an den bekannteren Besuchsund Kurorten (Grunewald, Ruppin, Lychen, Rheinsberg, Freienwalde, Lagow) Absatz zu verschaffen. Herstellung eines Wirtschaftsverbandos, der die Handwerker auf dem Lande und in den kleinen Städten in den Stand setzt, sich unabhängig von Großstadt und Warenhaus zu entfalten und die Erzeugnisse zu vertreiben.
5. Anbahnen eines Gegenseitigkeitsverhältnisses zwischen den verschiedenen Ortssammlungen und den großen Hauptsammlungen der Provinz zugunsten einer fruchtbringenden Tätigkeit auf allen Kulturgebieten (Heimatkunde, Altertums- und Kunstdenkmäler und solche des Hausfleißes). Herbeiführung der Anerkennung des Grundsatzes, daß die größeren Sammlungsgegenstände (Grabdenkmäler, kirchliche und körperschaftliche Altertümer u. a.) zwar zu erwerben und zu sichern, aber tunlichst an dem Platze ihrer natürlichen Umgebung zu belassen sind. Unterstützung bei der Herausgabe von Ortsgeschichten.
6. Schaffung bestimmter Grundsätze für den Wegebau nach künstlerischen und landschaftlichen Gesichtspunkten. Erstreben einer provinziellen Wegebauordnung. Sicherstellung stimmungsvoller, geschichtlich merkwürdiger oder landschaftlich bevorzugter Punkte vor unnötiger Zerstörung. (Musik- und Tanzwirtschaften etc.)
XII. Über die wendischen Nationaltrachten teilt uns unser Ehrenmitglied Prof. Dr. Hugo Jentsch -Guben aus dem dortigen Tageblatt vom 3. v. M. folgendes mit:
