4. (3. ausserordentliche) Versammlung des XIV. Vereinsjahres.
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gewerbetreibenden Handwerkerstandes das Wort und führte folgendes ans: Den jungen gewerbe- und kunstgewerbetreibenden Handwerkern, Lehrlingen und Gehilfen, ist Gelegenheit gegeben, vorzugsweise in ihren Freistunden, die ihrem jedesmaligen Beruf entsprechende zeichnerische, kunstgewerbliche, wissenschaftliche und gewerblich-kaufmännische Ausbildung zu empfangen, welche zu der Praxis der Werkstatt als notwendige Ergänzung hinzutreten muß.
Die Unterrichtszeit fällt auf die Nachmittage und Abende der Wochentage und auf den Sonntag Vormittag.
Außerdem bestehen auch Tagesklassen mit vollem Tagesunterricht für Dekorationsmaler, Gürtler, Kunstschmiede, Innendekorateure und verwandte kunstgewerbliche Fächer und eine Tages-Vorklasse für Anfänger kunstgewerblicher und gewerblicher Berufsarten.
Auch für Damen ist im letzten Wintersemester ein Kursus für Keramik eingerichtet worden, welcher Unterricht im Zeichnen, im Entwerfen und im Ausführen keramischer Erzeugnisse bietet.
Für die Photographie und die photochemigraphischen Vervielfältigungsverfahren bestehen besondere Kurse, um, der Bedeutung dieser Fächer entsprechend, Hilfskräfte heranzubilden.
Die Wahl der Lehrgegenstände an denen sich der in die Schule Aufzunehmende beteiligen will, steht ihm frei, doch müssen die für den vorgeschrittenen Unterricht erforderlichen Vorkenntnisse nachgewiesen werden.
In der Regel befolgen die Schüler den ihnen von der Schulleitung erteilten Rat hinsichtlich der für das spezielle Fach derselben zu belegenden geeigneten Unterrichtsfächer, um eine lückenlose Ausbildung zu erreichen.
Vorbereitungskurse im Freihand- und geometrischen Zeichnen bahnen die Ausbildung an und je nachdem die Schüler dem Baugewerbe, der Maschinenindustrie oder auch dem Kunstgewerbe angehören, haben dieselben zur Unterstützung des aufsteigenden Unterrichts in den Fachklassen zunächst mit dem mathematischen Unterricht zu beginnen.
Hierauf spezialisiert sich die Ausbildung je nach Beruf. Diejenigen Gewerbe und Kunstgewerbe, welche mit der Architektur, der Innendekoration mit Ziergeräten und Ausstattungsgegenständen beschäftigt sind, haben neben dem Fachzeiclmen pp. besonderen Wert aut das Freihandzeichnen nach Pflanzen, Ornamenten und figürlichen Gebilden, sowie auch auf das Modellieren und Aquarellieren nach vorbenannten Gegenständen und auf praktische Übungen in der Übungswerkstätte zu legen.
Bauhandwerker und solche Handwerker, welche sich in der Maschinenindustrie und in ähnlichen Beti’ieben betätigen oder solche, welche in elektrotechnischen Betrieben, im Apparatenbau oder als