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5. (2. ordentliche) Versammlung des XIV. Vereinsjahres.
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Schulstellen
mit
einem
Einkommen
bis
60 TI,
164
n
79
79
99
79
50 „
185
n
n
99
79
79
40 „
250
79
99
99
79
99
30 „
304
n
79
79
79
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184
n
79
99
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° 79
Zedlitz hatte zunächst dem Könige vorgeschlagen, die Lehrerstellen, welche ein Einkommen bis 5 TI. hatten, mit je 10 TI. und die, welche 10—20 TI. gewährten, mit je 5 TI. zu verbesseren.^ Ferner sollten 150 Winterschullehrer, welche nur vom Schulgelde leben, 5 TI. erhalten, 7 Winterschulstellen sollten in ständige mit eiuem Gehalt von 50 TI. umgewandelt werden. Der Realschule in Berlin sollten zur Informierung von 10 jungen Leuten je 20 TI. überwiesen werden. Dieser Plan kam jedoch nicht zur Ausführung, da die Zinsen nur spärlich einliefen.*)
Zedlitz muhte von ihm Abstand nehmen und beschloh, nun nach folgenden Grundsätzen zu verfahren:
1. Es werden einzelne Schulen verbessert und neue errichtet,
2. die Verbesserung wird distriktsweise vorgenommen,
3. das Schulgeld in den betreffenden Orten wird aufgehoben,
4. die sonstigen Küstereinnahmen werden mit zum Gehalt gerechnet und
5. die Besetzung der Schulstellen geschieht mit sächsischen Lehrern.
Diese Grundsätze teilte Zedlitz am 17. Januar 1773 dem Domherrn von Rochow’ mit und bat ihn, die Berufung der Lehrer zu bewirken.
Rochow war gegen die Berufung sächsischer Lehrer; er hielt sie .zum Schulehalten nicht besonders geeignet. „Widriger Akzent, verwöhnte weichliche Lebensart, Orthodoxie, das ist nur Pünktlichkeit in der Form, nicht im wesentlichen etc. sind, leider! die charakteristischen Züge dieser Nation und am Ende immer noch keine patriotische Wärme für unsern Staat.“ Er glaubt, „daß, wenn Märker, Preußen und Schlesier geehrt und bezahlt würden, mau aus ihnen gute Schullehrer bilden könne.“ Er machte dem Minister folgende Vorschläge:
1. Um das Gehalt der Lehrer zu verbessern, ziehe man Schulstellen zusammen,
2. das Schulgeld ist nur den ganz armen Leuten, die ihre Armut
v öffentlich erklären, zu erlassen; für sie tritt die Kirchenkasse ein,
3. neue Auflagen sind für den Landmann nicht zu machen; er ist durch Abgaben und durch Bettelei genug belastet,
*) E. Clausnitzer, Zur Geschichte der preußischen Volksschule unter Friedrich dem Großen, Berlin 1901.