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15. (6. ordentliche) Versammlung des XIV. Vereinsjahres.
1. In technischer Hinsicht: Die Unterlassung des Glättcns der Innenwand; ein moderner Töpfer würde, auch in der Absicht, eine Urne nachzumachen, den gewohnten Handgriff' nicht unterlassen haben. Er würde auch die Urne nicht, dem Gebrauch zuwider, aufrecht in den Ofen eingesetzt haben; endlich hätte er, nachdem er in anderer Hinsicht große Sorgfalt angewendet hatte, diese Sorgfalt beim Brennen nicht außer acht gelassen, was in modernen Töpferöfen leicht ausführbar ist. — Deshalb — wegen der bequemen Überwachung des Feuers — schließe ich von dem Fleck an der Außenwand, der durch falsche Behandlung des Feuers entstanden ist, nicht auf eine Unaufmerksamkeit beim Brennen, sondern auf eine Unvollkommenheit des Ofens und nehme an, daß die Urne, auch wenn sie in einem geschlossenen Ofen gebrannt wurde, doch nicht im modernen Töpferofen gebrannt worden ist. — Dies zwingt dazu, die Frage der Einrichtung des Brennofens zu streifen. —
Mehrfach sind in hiesiger Gegend, z. B. am Lindberg bei Niebel, Scherben gefunden, die, aus ähnlichem Befund, wie dem an der vorliegenden Urne zu schließen, ebenfalls im geschlossenen Ofen gebrannt sein müssen. Solche Ofen oder ihre Überreste sind hier zwar noch nicht aufgefunden, aber ihr Vorhandensein würde dem Kulturstand der Urnenzeit ebenso zwanglos einzufügen sein, wie die Schmelzöfen mit Gebläse, in denen die Rasenerze mit im Meiler gebrannten Holzkohlen oder Gold und Bronze (im Tiegel) niedergeschmolzen wurden. Schlacken mit dem Zeichen sehr unvollkommener Verhüttung (die Schlacke ist sehr metallreich und schwer) finden sich hier vor, sind auch s. Zt. dem Märkischen Museum eingesandt worden. — Betrachtet man unseren heutigen Töpferofen ganz unbefangen, so erscheint er als eine höchst urwüchsige Einrichtung, die etwa der der Feldbrandüfen für Ziegelherstellung an die Seite zu stellen ist.
Beiläufig bemerkt scheint es, als ob die Urnen sogar in zwei oder mehr Schichten übereinander gestellt im Ofen gebrannt wurden, wobei die Schichten durch zwischengelegte Tonplatten von einander getrennt wurden, denn es finden sich unter den Scherbenstücken aus hiesigen Fundstellen auch Stücke von Platten, die wohl diesem Zweck gedient haben könnten. — Die Notwendigkeit der Voraussetzung, daß die fragliche Urne in einem Ofen gebrannt sein muß, der eine gewisse Regulierung des Feuers beim Brennen erlaubte, steht deshalb mit der Voraussetzung der Herstellung der Urne in alter Zeit nicht in Widerspruch. Wenigstens zwingt die Voraussetzung des geschlossenen Ofens nicht zu der Annahme, daß dieser ein moderner Töpferofen gewesen sein müßte.
Immerhin besteht aber die Möglichkeit, daß ein modernes Fabrikat vorliegen könnte, so lange man nur den technischen Befund erwägt.
2 . Der etwaige Zweifel an der Echtheit der Urne wird m. E. jedoch durch die Umstände beseitigt, unter denen das Gefäß gefunden wurde, vor allem durch die ungestörte Lage der Schichten, in denen es eingebettet war, und den Inhalt: Leichenbrandreste mit menschlichen Schädelstückchen und geschmolzene Bronzereste.
Eine nachgemachte Urne könnte nur nach 1860, als dem Zeitpunkt, da überhaupt das Interesse für prähistorische Dinge erwachte, hergestellt und