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IC. (0. ordentliche Versammlung) des XIV. Vereinsjahres.
stahl“ der „Freigrafen“ ist die Wrölilinde, der bauinbewachseue Kirch- platz. Man tagt — ohne Papier und Protokoll — nur im Sommer, zumeist an den Sonntagen „nach der Predigt“. Gegen den Spruch der Wröhe gab es keine Berufung. I>ie Funktionen der Wröherren, die — ihrer 5 bis 8 — für ihr Amt auf ein oder mehrere Jahre frei gewählt wurden, waren ursprünglich sehr weitgehende. Es handelte sich nicht bloß um landwirtschaftliche Gutachten und Taxationen, auch nicht bloß um Beaufsichtigung der Hirten und Feldhüter, auch nicht bloß um Regulierung in Ansehung des gemeinsamen Brachfeldes (die Wröhherren bestimmten, mit eigner Hand die „Erbsfurche“ ziehend, welche Teilfläche der Brache mit Erbsen, Wicken etc. bestellt werden sollte; der übrige Teil — zumeist 7 » — verblieb als Gemeinhütung), — nein, es handelte sich um wirklichen Rechtspruch in Acker- und Flurstreitigkeiten, bei Grenzregulierungen, bei Schadenersatzklagen, bei Aufteilungen und Separationen. —
Die mittelalterliche Institution der Wröhe zerfiel naturgemäß mit den Elementen, auf denen sie beruhte: der Ackerbürgergilde und den „Gemeinheiten und Freiheiten“, die den Ackerbürgern und Bauern vorzeiten zustanden. Die neue allgemeine Separation des Ackers, die
Reallastenablösung, die Konstituierung des bürgerlichen Rechts, die Städteordnung, die zunehmende Bebauung, der Rückgang des landwirtschaftlichen Betriebes, besonders in den Großstädten, kamen hinzu, um die Wröhe ihrem fast gänzlichen Untergang entgegen zu führen. Als letzter Rest erscheinen jene „Wröherren“ Berlins, von denen unlängst Geheimrat Friedei in der „Brandenburgia“ erzählte, er selbst habe als Gerichtskommissar in Berlin oft genug „Wröhherren“ über landwirtschaftliche Gutachten zu Protokoll vernommen. Der letzte „Wröhherr“ Berlins starb erst vor wenigen Jahren. Für Spandau — und anderweitig — lebt das Institut der Wröhe, wenngleich in sehr veränderten Formen, in der „Öconomie-Deputation“ des Magistrats und der Stadtverordneten fort. Die Vorväter zumal jener 5 freigewählten Bürgerdeputierten Ökonomie-Deputation mögen vorzeiten des öfteru als rechte und echte Wröhmänner den Freistuhl der Wröhe zu Spandowe geziert haben.
Zum Schluß teilte der Vortragende noch eine charakterisische Notiz aus der Stadt und Kirchenchronik von Daniel Friedlich Schulze mit, die die Wröhe in Spandau — wie ganz allgemein in den Städten und Dörfern der Mark, ja des niedersächsischen Volkstammes überhaupt — als etwas Selbstverständliches, längst Bestehendes voraussetzt; sie möge hier wörtlich folgen: „Am 2<>. November 1715 befahl der Geh. Staats- Rath auf Anhalten des Insp. Lamprecht (gemeint ist der Pfarrer und Inspektor an St. Nikolai Joachim Ijamprecht) dem Landrath des Havel- ländischen Kreises Matthias Christoph von Bredow auf Friesack, wie