Heft 
(1905) 14
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17. (7. ordentliche) Versammlung des XIV Vereinsjahres.

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ad c. Herr Oberlehrer Dr. Jentsch in Guben organisiert die Literatur Sammlung tür die Niederlausitz, als einer der bewährtesten Kenner derselben.

Nach dem Geschilderten ist noch die Literatur-Sammlung mancher Wissenszweige in unserer Provinz notwendig und wird freiwillige Hülfe hierzu freundlichst erbeten.

Berlin, im März 1884.

Direktion des Märkischen Provinzial-Museums.

E. Friedei.

Man kann hieraus ersehen, daß reichliche Ansätze zu dem jetzigen Unternehmen schon vor 25 Jahren vorhanden gewesen sind.

VI. Die Abholzungen um Berlin schreiten weiter vorwärts. Die öffentlichen Widersprüche dagegen haben wenigstens den Erfolg ge­zeitigt, daß fortan der Forstfiskus, bevor er zur Aufteilung von Wald- geländen schreitet, zuvor die anliegenden Gemeinden befragt, ob sie bereit sind, den Waldbestaud oder Teile davon durch Ankauf zu erhalten. Der Fiskus ist dann bereit, den Gemeinden leichtere Zahlungsbedingungen zu machen. Ein Teil des Waldgeländes an der Oberspree ist zum Gemeindebezirk Ober-Schöneweide einverleibt worden. Der letzten Sitzung der Gemeindevertretung des Ortes lag nun ein Antrag des Fis­kus vor, die Gemeinde möge sich von dem eingemeindeten Gelände Streifen sichern. Der Antrag wurde aber abgelehnt. Um als Volkspark größere Waldgelände liegen zu lassen, ist die Gemeinde finanziell nicht stark genug, und zur Veräußerung große Grundflächen zu erwerben, steht nach Ansicht der Gemeindevertretung der Gemeinde nicht zu. Da­gegen beschloß sie, sich vom Fiskus Grundstücke für Schulhausbauten und andere öffentliche Anstalten zu sichern.

I )en hier geschilderten Standpunkt der Gemeindepolitik müssen wir als einen vollkommen ungeeigneten bezeichnen. Die weitblickenden Ge­meindeverwaltungen von Groß-Berlin urteilen ganz anders und suchen, auch für eine spätere Zukunft sorgend, sich soviel Gelände vom Forst­fiskus schon jetzt zu sichern, als sie können. Eine Anleihe ist für solche Zwecke, die recht eigentlich späteren Geschlechtern zu Gute kommen, voll berechtigt und wird von der Aufsichtsbehörde gern ge­nehmigt werden. Vom Standpunkt des Schutzes der Heimat raten wir auch den wirtschaftlich schwächeren Gemeinden durchaus an, sich so­viel Land und sobald als möglich vom Forstfiskus zu sichern.

VII. Zur Erzielung schön wirkender Fassaden in Char­lottenburg sollen den Besitzern von Baustellen auf dem ausgedehnten Wartenbergschen Gelände unmittelbar gegenüber dem Schloßgebäude Beihilfen aus städtischen Mitteln gewährt werden. Diese Unterstützung Privater auf Gemeindekosten ist mehrfach Gegenstand von Angriffen gegen den Magistrat gewesen. Es dürfte darum interessieren, wie der Magistrat seinen Standpunkt rechtfertigt: Die Fassadenentwürfe für jene