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18. (7. ordentl.) Versammlung des VII. Vereinsjahres.
eisen. Auf dem Felleisen befestigt trugen die Schmiede Hammer, Zange und Stosseisen, die übrigen nur ihre Bürsten.
Wegen des fahrbaren Tornisters, auch Felleisen genannt, werden Mitteilungen später folgen.
f »Der Berliner“ löste das eigentliche Felleisen nebst Rän/.el ab und
galt als etwas~ durchaus Nobeles und Praktisches in der Zunft der wandernden Handwerksleute.
Hierzu gehört ferner der sogenannte „B erline r Reisekoffer“. Der Berliner Reisekoffer ist ein meist buntes Schnupftuch, in dem ein Hand- wei’ksbursche, Knecht oder auch ein Dienstmädchen seine Habseligkeiten eingeknüpft trägt.
Hiervon rührt die vulgäre Berliner Redensart her: „Er (Sie) hat ja nur’n Berliner Reisekoffer, das Aas hat ja nischt“! „Berliner Reisekoffer“ wird im Gegensatz zum „Berliner“ im verächtlichen Sinne gebraucht. H. Maurer.
4. Herr Dr. Pniower legt an Stelle des verhinderten Herrn Kustos Buchholz 2 Urkunden vor, über die sich dieser folgendermassen äussert. Herr Kustos Buchholz berichtet, als
Nachtrag, betreffend Buch und die Familie v. Voss:
Die Brandenburgs hat sich auf der Wanderfahrt nach Buch am 25. August vor. Jahres mit den geschichtlichen Verhältnissen von Schloss, Park, Kirche und Dorf Buch beschäftigt. Der bez. Bericht des Hrn. Dr. Albrecht ist auf Seite 233—254 unseres Monatsblattes abgedruckt.
Wenige Wochen nach jener Drucklegung gingen im Märk. Museum von der Städt. Kanalisations-Deputation die beiden hier vorliegenden Urkunden von 1881 ein, die beim Abbruch der beiden kleinen, erst 1881 dem Hauptgebäude aufgesetzten Türme sorgfältig eingemauert gefunden worden waren.
Die Haupturkunde, auf einen grossen Pergamentbogen von Kanzleihand geschrieben, enthält zwar auch einige der bereits a. a. 0. gedruckten Daten; der Hauptinhalt aber umfasst die Schlossbau-Geschichte und die Besitzer-Verhältnisse der neueren Zeit und bildet dadurch eine willkommene Ergänzung des Albrechtschen Berichts, weshalb der vollständige Abdruck hier ei’folgt:
Urkunde über die Besitzer des Schlosses Buch.
Im Jahre 1350 war ein Ritter Betke vonWiltberg Besitzer von Buch, welches damals Wendischen „Bug“ oder „Bütz“ genannt wurde; er verkaufte zu der Zeit die gutsherrlichen Rechte — also die Besitzung — an die von Bredow, welche im Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts dieselben an die Gevettern Tarn me und Zander von Röbel weiter veräusserten. Ein Nachfolger der
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