Heft 
(1899) 8
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20. (8 1 ordentl.) Versammlung des VII. Vereinsjahres.

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Ferner findet dort noch das Wandern der Schafe zur Düngung der Felder statt. Die Schafherde wird ihres Düngers halber vom Gemeinde- Vorstand für bestimmte Nächte verpachtet. Der Pächter holt sich dann abends die Herde mit den Hürden, dem Hirten und dem Hunde nach seinem Acker und weist ihr zwecks der Düngung eine bestimmte Stelle an.

Unser Mitglied Pfarrer E.Handtmann in Seedorf bei Lenzen a.E. meldet am 1. d. M. ähnliches von seiner Gegend.Beiderlei Sitten sind in Stadt Lenzen zurZeit gleichfalls üblich. 1. Beim ersten Frühlings­austreiben der städtischen Rinderherde findet derB ullens toss statt, den festlich anzusehen, alles was laufen kann, sich auf die Seebrücke der Löcknitz begiebt, von wo aus der auf der links vom Flusse gelegenen Triftwiese stattfindende Kampf der zwei Stadtbullen gut anzuschauen ist. Bedeutsame Gedanken darüber macht sich zur Zeit das Volk nicht mehr. 2. Jeder Hausbesitzer hat Weiderecht für zwei Schafe. Diese Herde wird für Winter und Frühjahr zwar nicht vollständig, aber sehr häufig von Ackerbürgern gemietet, um nachts auf den Äckern des Düngers wegen zu weiden.

In Mondskow, Kreis Ost-Sternberg, lernte ich im Jahre 1861) die Sitte kennen, dass die Schafe nachts über die Scheunen-Dielen aus Lehm getrieben wurden, um dieselben teils durch ihren Harn, teils durch das Treten mit den Hufen fester zu machen.

6. Über die Kirche zuFerbitz, Kreis Westhavelland, teile ich folgende Schriftwechsel mit:

Herr Pfarrer E. Handtmann in Seedorf bei Lenzen a. Elbe, Pfleger des Märk. Prov.-Museums, teilte gestern mit, dass nach Angabe des Amtsvorstehers Herrn v. Wangenheim die baufällige Kirche zu Ferbitz (Verbitz), Kreis Westhavelland, abgerissen werden soll.

Ist Ihnen und dem Herrn Provinzial-Konservator Geheimrat Bluth davon etwas bekannt? Da müsste zuvor noch manches vielleicht wie 1889 in Kietz durch Herrn Altrichter abgezeichnet werden.

Berlin, den 29. November 1898.

F r i e d e 1.

Urschriftlich an

Herrn Prov.-Konservator Geh. Baurat Bluth zur sehr gefl. Kenntniss, mit der Bitte etwaige disponibel werdende Kunst- oder Alterthumsgegenstände aus der Kirche zu Verbitz un­serem Institut'gefl. überweisen zu lassen.

Direction des Märk. Prov.-Museums.

F r i e d e 1.