E. Lemke, Zur Geschichte der Fischerei.
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Die steigende Bedeutung des Ackerbaues gab schliesslich so sehr den Ausschlag, dass die Wenden nur noch als „elende Kietzfischer“ betrachtet wurden. Die Raubfischerei kam wieder in Blüte und veran- lasste im 13. Jahrh. einige Verbote, ln kurfürstlichen Zeiten sah es mit dem Fischsegen schon manchmal bedenklich aus; und Martin Luther äusserte besorgt, es werde dereinst der Mark nicht nur an Holz, sondern auch an Fischen fehlen. Im Jahre 1574 erliess Kurfürst Johann Georg eine Fisch-Ordnung, welche 1690 durch Kurfürst Friedrich III. erneuert wurde, Schonzeiten anbefahl, die Grösse der Netzmaschen und das „Mindestmass“ der zu verwertenden Fische vorschi’ieb, auch Unbefugten das Fischen verbot. Friedrich d. Gr. interessierte sich nur bedingter Weise für Fische und soll s. Z. an den gelehrten Dr. M.E. Bloch geschrieben haben: „Dass er sich mit den Fischen beschäftigt, ist mir lieb; was er von meinen Laudräten verlangt, ist dummes Zeug; was vor Fische in der Mark sind, das weiss ich, es sind Karpfen, Zander, Barsche und Aale: will er etwa die Gräten zählen?“ Doch wird die Zuverlässigkeit dieser Nachricht angezweifelt. Endlich regelt das vom l. Juni 1794 ab geltende Allgemeine Landrecht für die Preussi- sclien Staaten auch Wasser- und Fischrecht einheitlich. Die Mark besitzt indessen noch ein Provinzialrecht. Im Jahre 1874 wurde das allgemeine Fischereigesetz erlassen, welches das Fischwesen auch für die Mark im Zusammenhänge behandelt. Um eine Menge weiterer notwendiger Punkte zu berücksichtigen, erfolgte am 31. Januar 1870 die Bildung des Deutschen Fischerei-Vereins, von dem sich 1895 der Deutsche Seefischerei-Verein abgezweigt hat.*)
Herr Geh.-R. Dr. Hegert (Geh. Staats-Archivar) hat mir liebenswürdiger Weise seine Sammlung von Fischerei-Urkunden der Mark**) zur Verfügung gestellt. Zunächst erwähne ich daraus, dass im 17. Jahrh. die Wasservögte oder Pritzstabeln kein glänzendes Gehalt bezogen, indem jährlich der zu Spandau 12 Thlr. 12 Gr. und der zu Köpenick sogar nur 7 Thlr. erhielt. Natürlich mussten diese Leute auf Nebenerwerb sinnen, der nicht allemal mit ihren übernommenen Pflichten in Einklang stand. Aus dem 14. Jahrh. u. s. w. sind Urkunden erwähnt, welche die Rechte und Pflichten der „Kietzer“ betreffen. In Spandau wohnten letztere unmittelbar vor dem alten Schlosse, am Einfluss der Spree in die Havel; 1560 mussten sie, des Festungsbaues wegen, ein Ende weiterziehen; und am 21. März 1813 steckte der französische Kommandant der Festung (Bruny) den ganzen Kietz und Burgwall in Brand. Die Polizei-Direktion berichtete der Kurmärkischen Regierung zu Potsdam, in Rücksicht auf die aus 27 Familien bestehende Fischer-
*) E. Friedei, Verz. d. Fisch.-Geschichtl. Ausstellung (u. s. w.) 1896, 8. 13 u. f.
**) Anton Hegert, Märkische Fischerei• Urkunden. (S.-A. a. „Märkische Forschungen“ Bd. XVII., 1882.)