Kleine Mitteilungen.
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„die Fahren zu bestellen Für Fortschuft'ung S. Ch. D. Hofstaates u. s. w. „Jetzt hlitte man auch sie zum Wolfslaufon herangezogen; es lebten aber „noch Leute, die das 70. und 80. Jahr erreicht und davon nichts wüssten. „Der Herr Oberjilgermeister möchte den v. Röbel anweisen, sie damit zu „verschonen.“ — v. Oppen antwortete ihnen am 17. Sept. 1074: „I)a der „Churfdrst ausserhalb Landes sei, so könne ihnen augenblicklich nicht ge- „holfen werden. Die Abfuhren kiimen doch nur alle paar Jahr einmal vor, „die Wolfsjagden aber müssten jährlich fortgestellet werden. Den armen „Handwerkern könne es unmöglich allein aufgebürdet werden; auch könne „den Bürgern nicht immer in jedem einzelnen Falle erst von Rüdersdorf „angesagt werden, sondern ihr Erscheinen sei selbstverständlich, daferne „newe gefallen oder Thauwetter eingetreten sei.“ —
Im Oktober 107G musste der „Wolfsgarten im Rüdersdorfischen und „FUrstenwaldischen,“ der ganz unbrauchbar geworden war, „zur Conservation „des Churfdrstlichen Wildbrahts und Ambter-Viehes“ unumgänglich wieder „erbaut werden. Jeder soll, da die Saat-Zeit vorbei, sein Fach an solchem „Wolfsgarten noch vor dem Frost unfehlbar bauen und zu stände bringen —.“ Einige Jahre später übertrug E. E. Rath die Reparatur seines Faches einem Fürstenwalder Meister.
Fortgesetzte Bittgesuche der schwerbelasteten Bürgerschaft veranlassten endlich im Jahre 1080 den Kurfürsten zu bestimmen, dass fortan nur 12 Mann aus Strausberg zur Wolfsjagd zu laufen hätten, was Kf. Friedrich am 10. Scpt. 1688 den Supplikanten aufs neue bestätigte, „doch ohne Consequenz;“ desgleichen verordnete eine kf. Verfügung vom 10. Nov. 1685, dass Neuanbauende auf 3 Jahr von Wolfsjagden befreit sein sollten.
Ein neues Edikt vom 14. Nov. 1688 bestimmte noch einmal, dass bei jedem Wolfszuge 150 tüchtige Männer*) aufwarten und die Jagdten mit verrichten helfen sollten; eine spätere Verfügung vom 6. Nov. 1696 betont aber, dass sich die Jagdbedienten sehr beschwert hätten, „es sei von den Beamten, Magistraten u. s. w. bisher keine behörige Assistenz geleistet worden;“ man solle bereitwilliger sein und namentlich keine Kinder und andre miserabeln I’ersohnen**) schicken.“ Ausserdem wurde den „Scharf- „richtern und Abdeckern in diesem revier ernstlich anbefohlen, alles Luder „an diejenigen Stellen, so zu Luderstellen bereits angewiesen oder angewiesen werden möchten, zu schaffen, auch die Wolfsgärten stets mit frischem „Luder zu versehen; in Ermangelung dessen und da das Luder anderswohin „geführt werden oder liegen bleiben sollte, sollten sie schuldig sein, vor ,jedes Stück 10 thl. Strafe unfehlbar zu erlegen, davon derjenige, so es „finden wird, den vierten Pfennig zu gewarten haben soll. —“
Ladungen zur Wolfsjagd ergingen dann in den Jahren 1696, 1697, 1699, sogar 25 Mann, 1704 im Jan. und Dezbr., 1705 Jan, wobei die Zahl 12 noch einmal bestätigt wurde entgegen der Forderung des Landjägers Schlundt;
*) Natürlich nicht aus Strausberg allein, sondern aus allen zu dem Jagdbezirk gehörigen Ortschaften insgesamt.
**) Landjäger Schlundt fordert 1697 zwölf tüchtige Leute und „nicht solchene hunsfüttsche Jungens und ;Weip Stüeker wie bishero gekommen sein.“