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Kleine Mitteilungen.
1707, 1711, 1712; 1705 und 1712 wurde auch der Wolfsgarten ausgebessert, im letzten Jahre musste Strausberg „9—10 Wagen mit Holzketten, Schippen, Spaten und Hacken zum Setzen und Latten zum Festmachen der Palisaten bringen.“ —
Der Rat beantragte als eine der Gegenleistungen für die Ablösung seiner Jagdgerechtigkeit im Jahre 1710 die Befreiung von den Wolfsjagden, doch wurde der Antrag wieder zurückgezogen „aus pflichtschuldiger unterthänigster devotion“. Wohl aber zeigte sich der König Friedrich Wilhelm I. bereit, den Ortschaften und Gemeinden entgegenzukommen, wenn sie eine angemessene Abfindungssumme zahlen wollten, und so fragte er denn am 8. Aug. 1714, wie man sich dazu stellte: „Nachdem bei Uns verschiedene „Clagden eingekommen, dass durch das Wolfsjagdlaufen die Handwerker „und Fabricanten in Städten von ihrer Nahrung merklich abgehalten werden „und Wir in solchem Betracht die Städte von diesem onere gegen ein pro- „portionirlic.hes aequivalent zu befreyen nicht ungeneigt seyn, Als befehlen „Wir von allen Städten gründliche Nachricht einzuziehen: 1. welche Wolfsjagd laufen müssen, seit wie lange und aus was für fundament. 2. wie oft „sie jährlich laufen müssen. 3. mit wie viel Personen. 4. wie viel Wölfe „seit 4 Jahren gefangen worden. 5. ob die Bürgerschaft Geld zur Ablösung „per collectam aufbringen und zu welchem quanto sie sich erklären wolle.“ —
Darauf berichtete der Magistrat unterm 9. Okt. 1715: ad 1. Darüber „hat man keine gründliche Nachricht, ad. 2. Ist keine gewisse Zahl deter- „minirt, sondern es kommt auf die Beschaffen- und Gelegenheit des Winters „und des fallenden Neyen an. Im Winter 1714/15 und 1713/14 ist gar keine „Wolfsjagd gehalten worden. Ao. 1713 sind die Bürger nur 2 Mal auf der „Wolfsjagd gewesen, auch nicht mehr Jagden gehalten worden. 1712 sind „die Bürger im Januar und Februar zu 4 Mal auf der Wolfsjagd gewesen. „Ao. 1711 sogar 7 Mal. ad. 3. Jedesmal 12 Personen, ad. 4. Davon hat „man keine accurate Nachricht; das aber weiss man, dass gar selten ein „Wolf gefangen worden, ad. 5. Die Bürgerschaft wünscht zwar befreyt zu „werden, kann sich aber bei ihrer grossen Armuth, sowie der theuern Zeit „zu Aufbringung einer collecta nicht verstehen. Möchte ihnen aber ein „leidliches quantuin vorgeschlagen werden, so würden sie sich nach ihrer „Armuth äusserst bemühen, sich dazu zu resolviren. —“ Am 10. Febr. 1716 wurde die Bürgerschaft wiederum in dieser Sache convociret und sie erklärten: „Wenn eine Confirmation darüber erteilet würde, dass sie auf ewige Zeiten „davon befreyet würden, so wollten sie gern in 2 Terminen bis zu 50 thl. auf bringen“; doch scheint die Angelegenheit nicht spruchreif geworden zu sein, denn es findet sich darüber keine königl. Entscheidung in den Akten, ebensowenig wie auf einen zweiten Specialbefehl vom 12. Januar 1724, „wegen dieser Ablösung eine Zusammenstellung zu fertigen“. Vielmehr wurde der Wolfsgarten in Hangeisberg im Frühjahr 1721 noch einmal gründlich repariert; Fürstenwalde musste dazu 400 Mann, Müncheberg und Strausberg je 200 stellen und die Kosten halb von den Kämmereien und halb von den Bürgern aufgebracht werden.
Eine Erleichterung scheint durch die Verfügung vom 23. Jan. 1726