W. Lackowitz, Die Anfänge einer Hofkapelle in Berlin.
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oder zum exerciren sie alsbaltt“ zu folgen hatten, bei „straff eines Orts fl.“ Ferner sind dem Kapellmeister in dieser Urkunde auch schon wöchentlich zwei Proben vorgeschrieben, damit sich „vnsere Musicos vnd Instrumentisten wegen dem auffwarten im Musiciren so vil besser gefast machen können“. Mit einem Wort: diese Urkunde ist eine vollständige Kapellordnung, die nur bedauern lässt, dass ausser den beiden obigen sonst keine Namen darin genannt sind. Übrigens beachte man in dem zuletzt citierten Satze wohl, dass zwischen „Musicos“ und „Instrumentisten“ unterschieden wird; es scheint also, dass man damals nur die Sänger u. dergl. als höher stehend und als wirkliche Musiker respektiert hat, die Instrumentisten aber nicht. Was würden wohl unsere heutigen Kammermusiker zu solchem Unterschiede sagen?
Mit dem Nachfolger Joachims, Kurfürst Johann Georg (1571—1598) kommt erst Lieht in die Sache, denn aus dem Jahre 1572 schon finden sich Generalquittungen über die der Kapelle ausgezahlten Gelder. Danach bestand die Kapelle insgesamt aus 20 Personen, welche sämtlich genannt sind und verschiedenes Gehalt bezogen, vierteljährlich variierend von 4 Thlr. 6 Sgr. 6 Pf. bis zu 25 Thlr., welch letztere Summe aber nur die drei Organisten Johann Hornburg, Jakob Mors und Johannes Kettel bezogen. Dazu kam noch ein Kostgeld, vierteljährlich von 5 bis 15 Thlr. Auch von diesem bezogen die Organisten den höchsten Betrag, so dass sich das Einkommen jedes derselben auf 40 Thlr. vierteljährlich belief. Seltsamerweise wird trotz aller Namen auch hier der Kapellmeister nicht genannt; in der Gehaltsquittung stehen nur 18 Thlr. 18 Sgr. für den „Capellmeister“ verzeichnet, ohne Namen, während in der Kostgeldquittung ein Posten dafür fehlt. Daraus darf man wohl den Schluss ziehen, dass von den sonst sämtlich genannten Personen eine zugleich als Kapellmeister fungierte und die genannte Summe als Separatzulage erhielt.
Für letzteres spricht auch die Thatsache, dass noch in demselben Jahre 1572 ein gewisser Johannes Wessalius, anscheinend ein Niederländer, als „Oberkapellmeister“ angestellt wurde, also als wirklicher Kapellmeister, der über den andern stand. Es ist dies der erste Name eines Kapellmeisters, der uns in Berlin begegnet. Bei seinem Eintritt muss es mit der Musik in Berlin wohl sehr traurig bestellt gewesen sein; denn in der Anstellungsurkunde, gegeben auf dem Jagdhause Letzlingen am Tage Martini, heisst es ausdrücklich, dass gedachter Wessalius angestellt worden sei zur „Anrichtung und Bestellung einer Cantorey“, woraus hervorgeht, dass er wohl eine gründliche Keorganisation dessen, was Johann Georg als Kapelle vorgefunden, vorzunehmen beauftragt war. Seine Besoldung bestand in jährlich 150 Gulden Mark.- Währung und wöchentlich 1 Thlr. Kostgeld; ausserdem wurde ihm eine Hofkleidung zugesichert, wie sie die kurfürstlichen Diener erhielten. Unterstellt wurden ihm „sieben Gesellen als zu Cantoressen (Sänger), drey Jungen“ als Diskantisten und zwei Instrumentisten nebst einem Jungen als deren Gehilfe. Die Besoldung aller dieser Leute ist folgendermassen festgestellt: Jeder der sieben Sänger erhielt jährlich 100 Gulden märkisch, wöchentlich 1 Thlr. Kostgeld und Hofkleidung; die vier Jungen bekamen wöchentlich einen halben Thaler und ebenfalls Hofkleidung; die beiden
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