W. Lackowitz, Die Anfänge einer Hofkapelle in Berlin.
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umfasst 23 lange Paragraphen, und Dietrich von Iloltzendorff, der also gewissermassen als der erste Berliner General-Intendant zu betrachten ist, mag mit dem leichtlebigen Künstlervölkchen wohl seine liebe Not gehabt haben.
Wenige Tage nach dem Tode des Wessalius sah sich der Kurfürst genötigt, ein Schreiben an die Beamten der Rentei zu erlassen, worin er anordnete, ein genaues Inventarium von allen Instrumenten und Musikalien aufzunehmen, die sich sowohl in dem Hause des verstorbenen Kapellmeisters, als auch bei den einzelnen Musikern oder sonstwo vorfinden möchten. Es heisst in dem Befehl wörtlich: „Als wir auch in Erfahrung bekommen, dass Unsere Instrumenta fast ungebührlich in Vnordnung und weder in Acht noch Wartung erhalten, sondern einer hier und der andere da ein solches haben und seins Gefallen brauchen thut, darüber schon unterschiedliche abhanden gekommen und verlohren, welches Uns nicht wenig aufgefallen und be- frembdet hat.“ Das wirft ein übel Licht auf die Verwaltung des verstorbenen Oberkapellmeisters. — ;
Aus der nicht grossen Reihe der Nachfolger dieses ersten Berliner Kapellmeisters aus der Regierungszeit der brandenburgischen Kurfürsten mag hier nur Joh. Eccard genannt sein, der Komponist vieler schöner, geistlicher Lieder. Er starb in Berlin 1611. Die Kapelle erlebte zur Kurfürstenzeit keine besonders fortschreitende Entwickelung. Einerseits verhinderten dies die Wirren des dreissigjährigen Krieges, anderseits schwärmten die Hohen- zollern überhaupt nicht für überflüssigen Prunk. Eine Ausnahme machte nur der Sohn des Grossen Kurfürsten, der als Friedrich I. auch das Kurfürstentum Brandenburg zum Königreiche erhob und seinen Hof wenigstens in etwas dem von Versailles nachzubilden bestrebt war.
Schon im ersten Jahre des Königreiches weist der Etat der nunmehr Königl. Kapelle für 14 Musiker die Summe von 3622 Thlr. auf. Da der König bemüht war, die an andern Höfen schon mit so vieler Vorliebe gepflegte Oper auch nach Berlin zu verpflanzen, wozu mannigfache, wenn auch noch ziemlich primitive Versuche gemacht wurden, so reichte eine solche Kapelle aber nicht aus. Und so ünden wir denn i. J. 1712 im Etat verzeichnet 6 erste und 5 zweite Violinen, 2 Bratschen, 5 Violoncells, 3 Bässe, 2 Oboen, und der ganze Bestand weist 37 Kapellmitglieder auf, welche einschliesslich der Nebenämter wie Kopist, Aufwärter, auch einiger Emeriti, in Summa 8138 Thlr. kosteten.
Der Glanz des jungen Königshofes verlangte aber noch weit mehr. Gleich mit dem Beginn desselben war die Verordnung erlassen 'worden: „Hinführo sollen 24 Troinpetter und zween Pauker sein, deren jeder nebst Livree an Besoldung und Kostgeld auf sich und einen Knecht jährlichen bekommt 223 Thlr., zusammen 5798 Thlr.; und dazu jeder auf zwei Pferde Futter und Rationen zusammen 275 Thlr. Die Pauker werden denen Trom- pettern in allem gleich geachtet und gehalten. Johann Schobert der ältere bekömbt noch über den ordinairen Trompetter-Gelialt aus Churfürstlicher Gnade jährlich 300 Thlr.“ Diese Festtrompeterzunft, welche überaus prachtvoll uniformiert wurde und hauptsächlich bei Tafel und festlichen Gelegenheiten in Thätigkeit trat, kostete allein jährlich 6373 Thlr., so dass König Friedrich I. für seine Hofmusik jährlich rund 14 500 Thlr. aufwendete.