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Kleine Mitteilungen.
„mit ungegründetem sollicitiren zu behelligen, welches ihnen hiermit verwiesen und dabeneben anbefohlen wird, sich dessen fernerhin zu enthalten, „hingegen aber zu dem, wozu ihre alleruntertliänigste Schuldigkeit sie verbindet, sich jedesmal auf Erfordern willig linden zu lassen-! (unten:
„Der Bürgerschaft zu Strausberg wird vermittelst eines Verweises anbefohlen, „sich des Jagdlaufens nicht zu entziehen!). —“
Am 23. Juli 1712 zeigte v. Hertevelt wieder an, dass „S. M. sich resol- „viret, in dieser Gegendt sich mit einigem Hirsch-Feistjagen zu divertiren; „die Rolle schicken!“ Am 1. August wies er den Rat an: „Da Majestät auf „dem Wege von Alt-Landsberg nach Fürstenwalde den Hennickendorffschen „Damm passire, so solle E. E. Rat den Weg auf Strausberger revier sofort „von Wurzeln, Stubben und andrer Hinderung frey machen, reinigen und „planiren, damit die allergnädigste Herrschaft gemächlich passiren könnte. „Zum 7. müsste die halbe Mannschaft in Fürstenwalde sein, und von 3 zu „3 Tagen abgelöst werden“; am 9. war die erste Hälfte „völlig ausgezehret"; vom 11.—20. brauchte nur noch ein Viertel zu laufen, das waren aber immer noch 53 Mann. Zum 3. Oktober wurde die halbe Bürgerschaft nach Eggersdorf befohlen; der Rat erhielt das Schreiben am späten Abend des 1. Okt. und liess sofort bekannt machen, dass die Leute sich am andern Morgen vorm Rathause einfinden sollten: „allein keiner hat sich gehorsam gefunden,“ und dem Rat blieb nichts anders übrig, als es v. Hertevelt zu melden mit dem Bemerken: „er habe sein devoir gehorsamst gethan, man möge daher „das Ausbleiben der ungehorsamen Bürger nicht ihm imputiren.“
Noch ein zweites Beispiel offenbarer Weigerung findet sich aus dem Jahre 1714. Zum Abschiessen der Füchse in S. K. M. Alt-Landsbergischem Gehege sollen Strausberg, Amt Rüdersdorf und die zunächst Alt-Landsberg gelegenen Dörfer, ingleichen Maltzdorff, Arnsfelde und Münikehofe zum Jagdlaufen erscheinen. Magistrat schickte die Rolle, aber — keine Leute! „Die „Bürgerschaft wurde zum Gehorsam ermahnt, aber die Anwesenden trugen „vor, dass sie zu solcher Fuchsjagdt sich nicht verstehen könnten, weiln die „Füchse- meistentheils in ihren Lägern lägen, die Läger aber mit übermässigem'Gewässer angefüllt wären; darin sie bei diesem noch frostigen „Wetter von der Jägerei mit ungestüm und Schlägen gejaget würden, davon „mancher schwere Krankheiten zu besorgen hätte. Alles Zureden, sich ge- „horsam zu bezeigen, hätte nichts verfangen wollen. —“
Ob die Schuldigen eine Strafe getroffen und welche, davon ist nichts vermerkt; jedenfalls aber hat es ihnen nicht geholfen, schon im März des folgenden Jahres 1715 musste die halbe Bürgerschaft wieder auf 3 Tage nach Alt-Landsberg, 1717 im Oktober desgleichen „zur gewöhnlichen Herbsthetze“. 1728 sollte im Monat Juli die „Cöpenicksche Heyde zum Wusterhausischen per Force Garten hin abgetrieben werden“; am 12. früh morgens um 3 Uhr mussten 50 Strausberger zum Stellen und Treiben antreten und 4 Tage aus- halten. Genau dasselbe geschah am 19. Juli 1728 und am 16. Juli 1733.
Die letzte Ordre datiert vom 12. Nov. 1735: „40 Mann nach Köpenick, „um die Wildsauen auf der Cölnischen Seite zusammen und in den Sau- harten einzutreiben —.“ Bis zum Dezember dauerte das Jagen.