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Zur Denkmalpflege in der Provinz Brandenburg.
Bauzustande, welcher eine ordnungsmässige Wiederherstellung sehr wohl ermöglicht und rechtfertigt. Nach einer Mitteilung des Magistrates zu Brandenburg ist aber die Nicolaikirchenkasse unvermögend, für diesen Zweck Kosten zu übernehmen; dagegen würde die Stadtgemeinde in kunsthistorischem Interesse sich zu einem Beitrage für die Restauration bereit finden lassen, wenn auch vom Staate und der Provinz Beihülfen dazu geleistet würden. Auf ein von dem Herrn Ober-Präsidenten an den Herrn Kultusminister gerichtetes Ersuchen, um Anordnung einer Aufnahme der Kirche und eines Projektes nebst Kostenanschlag, auf Grund welcher Unterlagen dann die Mittel für die Wiederherstellung bei dem Staate, der Provinz und der Stadtgemeinde nachzusuchen wären, hat der Herr Minister die Aufstellung eines Restaurationsprojektes für jetzt nicht als angezeigt erachtet, da zunächst nur die Instandsetzung der Dächer, welche der Stadtverwaltung zur Last falle, dringlich sei. Der vollständigen Wiederherstellung sei übrigens der Umstand hinderlich, dass die Seitenschiffe zu Erbbegräbnissen benutzt werden, deren Beseitigung behufs Freilegung der Seitenschiffe zuvor zu erfolgen habe. Die Stadtgemeinde ist infolge dieses Erlasses sofoi't mit der Wiederherstellung des gänzlich deformierten und von Fäulniss ergriffenen Dachstuhls und mit der Eindeckung des Daches über dem Mittelschiffe vorgegangen und wird alsbald die Dächer der Seitenschiffe ordnungsmässig wiederherstellen lassen, auch wegen Freilegung der Seitenschiffe von den darin befindlichen Gruftstätten die nötigen Verhandlungen einleiten. Sobald diese in dem Ministerial-Erlass enthaltenen Voraussetzungen ihre Erfüllung gefunden haben, würde der Antrag auf Herbeiführung der stil- gemässen Restauration wieder aufzunehmen sein. Nachdem der erste Bürgermeister Herr Hammer aus Brandenburg auf das lebhafte Interesse hingewiesen hatte, welches die Stadt durch die mit erheblichen Kosten verbundene ordnungsmässige Wiederherstellung der Dächer bekundet habe, und gebeten hatte, dass die Provinzial-Kommission die Bestrebungen der Stadt um Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Nicolaikirche unterstützen möge, ei’klärte die Versammlung sich mit dem von dem Provinzial- Konservator vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden.
In der Angelegenheit, betreffend die Verhinderung von dem auf dem Marienberge zu Brandenburg errichteten Denkmal nachteiligen Abgrabungen dieses Berges und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das unterhalb des Denkmals belegene Gelände, durch welchen die Ansicht auf dies Denkmal von der Stadt aus gewahrt wird, teilt der Provinzial- Konservator mit, dass entsprechend dem dieserhalb in der vorjährigen Sitzung an den Engeren Ausschuss gerichteten Ersuchen die erforderlichen Anträge an den Magistrat zu Brandenburg und den Amtsvorsteher des Domgutsbezirkes gerichtet sind. Letzterer hat darauf eine Polizeiverfügung erlassen, durch welche den Besitzern der am Marienberge