Heft 
(1899) 8
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Zum Überfall von Beelitz.

an den Koppenhagenturm *) heran, gegen den deshalb auch Geschütz in Thätigkeit gesetzt wurde. Bequem konnte dies zu Wasser bis Ferch und von dort auf kurzem Landweg nach Beelitz geschafft werden. Brandenburg war damit wohl versehen; denn der Vogt von Trebbin bat am 16/1. 1479 den Rat um zwei gute, grosse Hakenbüchsen oder eine Tarrassbüchse auf einen Monat. (Riedel c. d, A. IX. 4/8). Eine Steinkugel, die als Gewicht an der Turmuhr zu Beelitz hing, war aus dieser Zeit als Zeugnis der Beschiessung Kreusing gezeigt. Die Verhandlungen in Guben drängten zur Eile, dem Gegner das wichtige Faustpfand zu entreissen und dem dreisten Einfalle die Strafe aufzulegen. Da durch wohlgezielte Schüsse der Gegenwehr die Ver­luste des Markgrafen wuchsen, auch die Festungswerke nicht sonderlich Schaden genommen haben mochten, rief man das Feuer zu Hülfe, das in den Rohrdächern der Bürgerhäuser schnell um sich griff und. die Belagerten zur Flucht aus den geöffneten Thoren zwang. ^

Wie aus Brietzen und Brandenburg wird auch aus Beelitz als Name des böhmischen Hauptmannes Jan Kuck überliefert. So nennt ihn Kreusing, obwohl er, wie sein Autograph bezeugt, in den Havelberger Annalen Jancubke gelesen hatte. Johann Cicero schrieb 14/5 in seiner Siegesnachricht, dass er in Belitz bei 200 reysigen mitsampt irem heubtmann Jacubiky Sbrodwa in ein ritterlich gefenknus aus gnaden genohmen, pferd und harnisch gewonnen (Priebatsch 1. c S. 385). Herzog Heinrich d. Ä. von Münsterberg drückte ihm 17/6 seine Freude aus, dass auch Jacubke gefangen sei, der an ihm und seinem Vater als Verräter gehandelt habe. Dieserhalb wolle er gegen ihn vor Johann Anklage erheben und bat auch, einen gewissen Kugler ihm zu Recht zu stellen. Dem Rate von Brandenburg wurde am 28/6 der Auftrag, den Gefangenen nach einem beifolgenden Verzeichnis für den nächsten Tag zur Verhandlung Herberge zu geben und ihnen zu eröffnen, dass sie nur mit Vollmacht des Markgrafen entlassen würden. (Riedel 1. c. A. IX. 218.) Erst 25/9.1482 zeigte ebendorthin der Markgraf an, dass er mit dem Herzog von Sagan sich verglichen, einige Städte in Schlesien einnehmen und die Ge­fangenen dagegen ledig geben werde. (Ried. A. IX. 221.)

Albrecht Achilles mahnte 29/5, die furt und zargen (Befestigungen) zu I Belicz in guter Acht zu haben, wil mans anders nit verlieren. Bei seiner Anwesenheit in der Mark gewährte er der Stadt Abgabenfreiheitdes prants halben zunächst auf drei Jahre unter der Bedingung, dass die zerstörten Wohnstelien wieder aufgebaut und das bürgerliche Handwerk wieder auf- genommen würde 8/7. 1478. (Ried. A. IX. 494.) Am 28/12. 1483 verlieh Mark­graf Johann noch ein Freijahr mit der Aufgabe, die Mauern, Wehren und andre Befestigungen nach bestem Vermögen herzustellen (Ried. S. 496).

Im einzelnen wurden noch grössere Vergünstigungen bewilligt. Am Mittwoch nach Elisabeth (20/11) 1482 verklagte Kaspar Mortzan, Bürger in Berlin, als Vormund von Kaspar Wittbrietzen zu Treuenbrietzen den Müller Gallus Hoberg in Beelitz wegen schuldiger Gefälle. Dieser meinte durch die

*) Bei Jüterbog heisst eine Anhöhe der Kappan, auch Kaphayn. Copan et Warzun d. i. Kapphagen und Wartezaun, der Hagen, von dem Ausguck gehalten wurde. Ahd. Kapfen mnd. Kapen nhd. gaffen. Kapvenster ein Guckfenster.